Die Corona-Impfung wird intramuskulär verabreicht. Als Ärzte am Beginn der Corona-Impfkampagnen warnten, dass es versehentlich zu einer intravenösen Gabe und damit Folgeschäden kommen könnte und eine Aspiration bei der Verabreichung der Impfung empfahlen, wurden sie als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet und ihre Argumente aus dem Rennen genommen. Es galt, was die staatlichen Gremien und ihre Berater postulierten. Und die lehnten eine Aspiration ab.
Erhöhung der Impfstoff-Sicherheit
Eine Aspiration ist das kurzzeitige Zurückziehen des Spritzenstempels, um zu sehen, ob nicht versehentlich ein Blutgefäß getroffen wurde. Diese Vorgangsweise bei der Impfung wird heutzutage eigentlich nicht mehr angewandt.
Doch nun schwenkt die „Ständige Impfkommission“ (Stiko) am Robert-Koch-Institut (RKI) auf die Linie der Verunglimpften ein und rät zu einer Aspiration bei der intramuskulären Applikation eines Corona-Impfstoffs․ Der Vorsicht wegen. Zur Erhöhung der Impfstoff-Sicherheit.
Zusammenhang mit Herzmuskelentzündung
Doch bedeutet das nicht, dass es anscheinend ohne Aspiration zu Komplikationen kam? Denn es besteht der Verdacht, dass es bei einer fehlerhaften Injektion zu Herzmuskelentzündungen kommen kann.
Die Stiko verweist in ihrer 18. Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung vom 15. Februar jedenfalls nur auf Tierversuche, wo nach „direkter intravenöser Gabe eines mRNA-Impfstoffs Perimyokarditiden aufgetreten“ sind. Sie ließen sich sowohl klinisch, als auch histopathologisch nachweisen.
Österreich will davon nichts wissen
Österreichs schwarz-grüne Regierung sieht das übrigens anders. In einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Politiker Peter Wurm im Parlament sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am 17. Jänner:
Die angesprochene Vorgangsweise, auf eine Aspiration zu verzichten, folgt dem aktuellen Stand der Wissenschaft und ist so auch entsprechend in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums abgebildet: Empfehlungen zur korrekten intramuskulären Impftechnik treffen grundsätzliche für jede intramuskulär applizierte Impfung zu – also nicht nur für Covid-19 Impfungen.
FPÖ macht Aspiration zum Thema im Nationalrat
Zu der Anfragebeantwortung verlangt die FPÖ in der letzten Nationalratssitzung eine Anfragebesprechung. Das heißt, der Minister muss zu seiner schriftlichen Antwort auch mündlich Stellung nehmen. Die Anfrage hat seitens der FPÖ der Anfrage-Einbringer Wurm begründet:
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