Landesgericht Graz Jakomini

Verhungerte und verdurstete ein Baby, weil sein Vater sich zum Schutz des Kindes vor einer CoV-Ansteckung fernhielt? Der Richter ließ das Corona-Argument gelten und sprach den Mann frei.

15. Feber 2022 / 16:54 Uhr

Vater blieb Baby wegen Corona-Angst fern – Sohn “verdurstete” und „verhungerte“!

Das ist doch alles nicht mehr normal – und schon gar nicht lustig! Ein Grazer soll sich aus Angst, dass er das Kind mit dem Coronavirus ansteckt, vom Sohn ferngehalten haben. Das Baby soll möglicherweise deshalb verhungert beziehungsweise verdurstet sein. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil am Landesgericht Graz verwundert: Freispruch für den Vater.
Auf dem Weg ins Spital gestorben
Was unglaublich klingt, spielte sich am Freitag, 11. Februar, tatsächlich in einem Gerichtsraum in Graz ab. Wegen fahrlässiger Tötung mussten sich Mutter, Vater und Großmutter verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf der Familie laut ORF-Steiermark vor, dem am 26. Juni 2020 geborenen Kind nach der Entlassung aus dem Spital im Juli 2020 „zu wenig Flüssigkeit zugeführt“ zu haben. Dadurch sei der Säugling ausgetrocknet und am 23. Juli auf dem Weg zum beziehungsweise im Spital gestorben.
Zu wenig Nahrung und Flüssigkeit
Der Staatsanwalt sagte in seinem Eröffnungsplädoyer:

Niemanden will aufgefallen sein, dass das Baby zu wenig Nahrung und Flüssigkeit aufnahm.

Der Bub starb vier Wochen nach der Geburt mit etwa einem halben Kilo Gewicht weniger als bei der Geburt. „Der Zustand muss sich über mehrere Tage entwickelt haben“, ist der Ankläger überzeugt und meinte weiter, dass der schlechte Zustand „für jede normal mit einem Säugling betraute Person bemerkbar gewesen“ sei.
Anwältin: “Baby aus anderen Gründen gestorben”
Die Eltern und die Großmutter bestritten das. Ihre Anwältin sagte, dass das Baby aus anderen Gründen gestorben sei. Neben dem Sepsis-Verdacht wies die Verteidigerin auch darauf hin, dass das Baby eine angeborene Nierenerkrankung gehabt habe. Zudem habe die Mutter Medikamente nehmen müssen, die sich über die Muttermilch negativ auf die Gesundheit des Kindes ausgewirkt hätten. Daher bekannten sich die Angeklagten nicht schuldig.
Brisante Aussage des Vaters
Brisant ist die Aussage des berufstätigen Vaters, der sein Baby während des längeren Spitalsaufenthalts der Mutter gemeinsam mit der Großmutter versorgte und angab, dass er den Kleinen nur zweimal gehalten habe, immer mit FFP2-Maske, damit er ihn nicht mit Corona infizieren könne. Er schlief auch in einem anderen Zimmer als Mutter und Kind.
Vom Kind weitgehend ferngehalten
Während Mutter (neun Monate bedingte Haft) und Großmutter (sieben Monate bedingte Haft) hohe Strafen ausfassten, kam der Vater mit seinem Corona-Argument, er habe sich zum Schutz des Kindes vor einer CoV-Ansteckung weitgehend ferngehalten, beim Richter durch. Er wurde freigesprochen.
Sowohl die Mutter als auch die Großmutter kündigten volle Berufung an. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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