Es wird spannend! Wie berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den grünen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein aufgefordert, rund 50 Fragen zu beantworten und Fakten zu den Corona-Verordnungen bis 18. Februar zu liefern. „Das ist unmöglich“, sagte der bekannte Mathematiker Norbert Mauser gegenüber den Servus-TV-Nachrichten heute, Montag. Die Daten gebe es zum Teil gar nicht, und zum anderen Teil würden die Antworten auf den VfGH-Fragenkatalog ganz klar so ausfallen, dass Corona-Maßnahmen von den Höchstrichtern aufgehoben werden müssten.
Verordnungen als gesetz- und verfassungwidrig aufzuheben
Während ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler heute gegenüber der Presse erklärte, dass Mückstein die Fragen auf den fünf Seiten zu den Corona-Maßnahmen lückenlos beantworten werde können, sind Experten wesentlich skeptischer. Der Wiener Rechtsanwalt Lothar Stix meinte – ebenfalls in den Servus-TV-Nachrichten -, dass der Verordnungsgeber eine nachvollziehbare, tragfähige Begründung für seine Verordnungen entsprechend zu veröffentlichen habe. Würde er das nicht tun, sei die Verordnung von vornherein formal als gesetz- oder verfassungswidrig aufzuheben.
Gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems?
Unter anderem wollen die Höchstrichter von Mückstein wissen, ob jemals eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht habe, wie Corona-Fälle in den Krankenhäusern gezählt wurden, oder wie hoch die Gefahr von Corona für einen ungeimpften 25-Jährigen ist?
Panik bei den Mainstream-Medien
Das brisante Schreiben, über das unzensuriert als eines der ersten Medien berichtete, hat überraschend auch zur Panik unter den Mainstream-Medien geführt. Wie berichtet, titelte die Kleine Zeitung gar von einem „umstrittenen Schreiben“ des VfGH und stellte damit die Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich offen in Misskredit. Es komme fast schon einem Skandal gleich, dass der VfGH Themen behandle, “die unter Corona-Skeptikern en vogue sind”. Und ORF-Mann Armin Wolf sah im Verfasser des Fragenkatalogs eine mögliche Nähe mit „Querdenkern“.
Propaganda ohne entsprechende Evidenz
Da stellt sich wieder einmal die Frage, in welchem Land wir denn leben, wenn Medienvertreter bestimmen wollen, welche Fragen Richter des Verfassungsgerichtshofs stellen dürfen und welche nicht? Wolf und Konsorten überschätzen sich wohl in ihrer Macht – oder sie fürchten, dass ihre bisherige regierungstreue Berichterstattung zu den Corona-Maßnahmen als Propaganda ohne entsprechende Evidenz entlarvt werden könnte.