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Das Wiener Café Weingartner ist für seine Billardschule überregional bekannt. Ob es das staatlich verordnete Zusperren auch weiterhin überlebt, ist noch noch nicht sicher.

19. November 2021 / 22:57 Uhr

Während “Lockdown” keine Miete gezahlt: Wiener Traditionscafé siegt vor Gericht

Das heutige Café Weingartner, das als Wiener Kaffeehaus in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus seit 1874 besteht, sah sich mit einer Räumungsklage konfrontiert, da es während des letzten mehrmonatigen Corona-“Lockdown” die Miete nicht bezahlt hat (bzw. nicht bezahlen konnte). Nun erlangte das Traditionscafé von Heinrich Weingartner einen Sensationssieg vor Gericht, der auch für andere, ähnliche Causae als Präzedenzfall wirken könnte.
Vermieter kannte trotz internationalem Renommè keine Gnade

Dabei kannte der Vermieter keine Gnade. Als Weingartner ihm während der staatlich verordneten Sperre mitteilte, dass er seine Miete in der Zeit nicht zahlen werden können, sah er sich unmittelbar mit einer Räumungsklage konfrontiert. Den Eigentümer der Immobilie schien es wenig zu kümmern, dass es sich bei dem traditionsreichen Haus um das letzte seiner Art im 15. Bezirk handelt. Auch hat die mit dem Kaffeehaus untrennbar verbundene Billard-Schule Weingartner einen überregional bedeutenden Ruf.
Auch „große Namen“ müssen kämpfen
Wie der Kurier berichtet, gab das Bezirksgericht nun Weingartner recht, der somit einen Sensationssieg einfuhr. Das Urteil könnte als Präzedenzfall für zahlreiche gleiche Sachverhalte von Kaffeehäusern und Gastronomen dienen. Von der gleichen Problematik waren auch die „großen Namen“ nicht ausgenommen. So kämpfte zum Beispiel auch das Café Landtmann am Ring neben dem Wiener Burgtheater (ausgezeichnet vom “Taste Atlas” für den besten Topfenstrudel der Welt) ebenso mit dem Vermieter. Dabei geht es um mehrere hunderttausend Euro.
OGH gab ebenfalls Mieterin recht
Grundlage für die Entscheidung des Gerichts war ein vorangegangenes Leiturteil des Obersten Gerichtshofs. Eine Betreiberin eines Sonnenstudios in Niederösterreich hatte ebenfalls ihre Miete nicht mehr bezahlt, da sie ihr Studio für die Zeit des “Lockdown” nicht nutzen konnte. Der OGH urteilte, dass eine Mietzahlung in einem solchen Fall ausbleiben könne, selbst wenn die Gegenstände weiterhin im Studio lagerten.

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