Die Corona-Politik der schwarz-grünen Regierung hat vor allem in der Gastronomie zu erheblichen Turbulenzen geführt. Sogar das Wiener Traditionscafe Landtmann neben dem Burgtheater kämpft mit wirtschaftlichen Sorgen.
471.000 Euro Streitwert
Konkret geht es um den Mietzins, den der Vermieter, die Wlaschek-Stiftung, vom Landtmann-Pächter Berndt Querfeld einfordert. Die Stiftung hat den Mieter auf Zahlung ausstehender Mieten und auf Räumung geklagt. Es geht um 471.000 Euro Streitwert, wobei die Mietrückstände eigentlich 680.000 Euro betragen, die der Vermieter aber wegen der Corona-Situation ohnedies bereits reduziert hatte.
Gretchenfrage: Wer ist schuld?
Der Landtmann-Streitfall hat richtungsweisenden Charakter. Es geht um die Kernfrage, ob ein Mieter eigenmächtig die Zahlung der Mieten einstellen bzw. reduzieren kann, aktuell mit der Alles-Ausrede Corona, wobei der Pächter Corona-Hilfen erhalten hatte. Eine Entscheidung wird nicht vor 2024 erwartet.
Der Vermieter sucht jedenfalls eine gütliche Lösung. Er wolle „den Mieter nicht heraus haben“, aber eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung. Anders anscheinend der Mieter. Querfeld beharrt darauf, dass eine Räumung unzulässig sei, wenn den Mieter kein grobes Verschulden treffe, was in diesem Fall nicht vorliege.