ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler hat anscheinend aus Unwissenheit eine parlamentarische Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber falsch beantwortet.

25. August 2021 / 16:22 Uhr

Kindergeld ins Ausland: Edtstadler irrt sich gewaltig bei Beantwortung von FPÖ-Anfrage

Regelmäßig berichtet unzensuriert.at über die leidige Angelegenheit, dass Österreich seine Familienleistungen auch an Kinder bezahlen muss, die nicht in Österreich wohnhaft sind, während es auf der anderen Seite in Österreich wohnhafte Familien gibt, die jahrelang um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen müssen, weil ein Elternteil in einem anderen Staat arbeitet. Schuld daran ist ein EU-Gesetz.

Eine Familie, die in Österreich lebt, aber ein Elternteil etwa im Königreich der Niederlande arbeitet, hat nach sechs (!) Jahren noch immer kein Kinderbetreuungsgeld und sogar einen negativen Bescheid von der Krankenkassa zugestellt bekommen.

Dies deswegen, weil Österreich der Ansicht ist, dass der Familie vorrangig das niederländische Kinderbetreuungsgeld zustünde, dies beantragt werden müsse und dann entschieden werden könne, ob auch Österreich etwas zahlen müsse.

Gerichtsurteil widerspricht Edtstadler

Doch diese Rechtsansicht ist falsch. Das Königreich der Niederlande vertritt die Ansicht, dass die niederländische Leistung nicht vergleichbar mit der österreichischen Leistung sei. Auf eine parlamentarische Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber antwortete Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die Familienministerin Susanne Raab (ebenfalls ÖVP) wegen ihrer Karenz vertritt, wie folgt:

Die niederländische Kinderbetreuungsbeihilfe ist mit dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld, dem deutschen Elterngeld, dem französischen Erziehungsgeld und mit den vielen anderen europäischen Elterngeldleistungen vergleichbar. Für die Vergleichbarkeit der Elterngeldleistungen ist keine Identität aller Voraussetzungen oder gar der Ziele und Zwecke nötig, da damit die Koordinierung der Leistungen mangels Leistungsidentität wegfiele und die Leistungen parallel gezahlt werden müssten. Eine Nichtkoordinierung würde somit zu ungerechtfertigten Doppelzahlungen an bestimmte Familien mit Auslandsbezug führen und andere Familien ohne Auslandsbezug benachteiligen (Inländerdiskriminierung), was zu vermeiden ist.

Edtstadler unterliegt einem Irrtum. Unzensuriert.at hat ein Urteil eines niederländischen Gerichts studiert, das festgehalten hat, dass das deutsche Elterngeld nicht als gleichartig zum niederländischen Kinderbetreuungsgeld angesehen werden kann. Das heißt, dass das deutsche Kindergeld nicht vom niederländischen Kinderbetreuungsgeld abgezogen werden darf. Da die deutsche Familienleistung tatsächlich gleichartig mit der österreichischen Leistung (dem Kinderbetreuungsgeld) ist, muss zwangsläufig die Regel auch für Österreich gelten.

Gleichartig zur Familienbeihilfe – nicht zum Kinderbetreuungsgeld

Das niederländische Gericht ist der Ansicht, dass das deutsche Elterngeld vielmehr vergleichbar mit der niederländischen Familienbeihilfe ist. Das Gericht erläutert auch noch ausführlich, warum das niederländische Kinderbetreuungsgeld nicht gleichartig zum deutschen Elterngeld sein kann. Beim niederländischen Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um einen einkommensabhängigen Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung, d. h. um einen Beitrag zu den spezifischen Kosten von Familien mit Kindern, die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Kinderbetreuungsgeld kann nur bezogen werden, soweit Kosten für die Kinderbetreuung anfallen (müssen). Dabei handelt es sich um eine Leistung ganz anderer Art als beim deutschen Kindergeld, heißt es im Urteil auf Deutsch übersetzt. Dies zeige sich auch daran, dass zusätzlich zum niederländischen Kinderbetreuungsgeld das Kinderbudget als auch Familienbeihilfe gewährt worden wäre, wenn der Antragsteller und/oder seine Ehefrau in den Niederlanden gearbeitet hätten.

Warum reagiert Familienministerium nicht?

Gleiches muss auch für das österreichische Kinderbetreuungsgeld gelten. Da können Edtstadler, Raab oder die zuständigen Verantwortlichen im ÖVP-geführten Familienministerium argumentieren, was sie wollen. Fraglich ist, warum angesichts dieser eindeutigen Rechtslage vom Familienministerium keine Anweisung an die Krankenkassen gegeben wird, dass das österreichische Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu bezahlen ist, selbst dann, wenn Eltern einen Anspruch auf das niederländische Kinderbetreuungsgeld haben sollten.

Stattdessen provoziert die ÖVP als angebliche Familienpartei, dass Eltern erst über den Gerichtsweg zu ihrem Recht kommen müssen. Wobei auch nicht sicher ist, ob die Gerichte auch im Sinne der Eltern entscheiden. Am Besten wäre ohnehin, wenn die EU-Gesetze abgeschafft werden und kein Land Familienleistungen für Kinder bezahlen muss, die in einem anderen Staat wohnhaft sind, dafür aber für jene Kinder bezahlen zu hat, die eben im Staat tatsächlich auch wohnen.

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