Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hält fest: Was gesagt werden darf und was nicht, bestimmen nicht die Sozialen Medien.

30. Juli 2021 / 09:58 Uhr

Urteil: Facebook darf einwanderungskritische Beiträge nicht einfach löschen

Am Donnerstag sprach der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil: Die eigenen Regeln des sozialen Netzwerkes Facebook können sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen.

Immer die gleiche Stoßrichtung

Was war geschehen? Zwei Nutzer hatten sich in den sozialen Medien einwanderungskritisch gezeigt, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen, als sie posteten:

Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s! Da würde ich mir mal ein Durchgreifen des Verfassungsschutzes wünschen.

Wie so oft löschte Facebook das Posting, das nicht in die eigene, globalistische Agenda passt. Und dazu hat Facebook auch gleich die Konten der Nutzer gesperrt.

Zuerst verloren, jetzt gewonnen

Doch die Betroffenen wollten das nicht auf sich sitzen lassen und klagten. Nachdem das Oberlandesgericht Nürnberg Facebook Recht gegeben hatte, gaben sie immer noch nicht auf und zogen in Revision vor den Bundesgerichtshof. Und dort unterlag Facebook nun.

Gemäß Urteil muss Facebook die gelöschten Beiträge wieder freischalten und darf die Nutzer wegen dieser Beiträge nicht mehr sperren.

Gesetzgeber, nicht Private entscheiden über Meinungsäußerungsfreiheit

Außerdem hätte Facebook die Nutzer im Nachhinein darüber informieren müssen, dass es Beiträge entfernt. Und es hätte den Nutzern die Gelegenheit geben müssen, sich zu äußern.

Damit setzten sich die Kläger durch, die der Meinung waren, dass nicht Private bestimmen können – noch dazu mit marktbeherrschender Stellung – was gesagt werden darf und was nicht. Dafür sei der Gesetzgeber da.

Formaljuristische Begründung

Das Urteil wird vom Gericht recht formaljuristisch begründet. Facebooks Geschäftsbedingungen seien unwirksam, weil dort eine Informationspflicht für die Betroffenen und die Möglichkeit der Stellungnahme im Löschungsfalle fehlten. Die Regelungen benachteiligten die Nutzer unangemessen „entgegen den Geboten von Treu und Glauben“.

Dennoch geht mit dem Urteil einher, dass das Totschlagwort „Hassrede“, das vor allem gegen Kritiker der globalistischen Politik, die Einwanderung, Corona-Impfung und ähnliches als sakrosankt betrachtet, zuschlägt, in Zukunft wohl genauer definiert werden muss. Nach dem aktuellen Urteil kann Facebook jedenfalls nicht mehr einfach so dem Establishment unliebsame Aussagen löschen. Trotz Netzdurchdringungsgesetz, das seit 2017 „Hassrede“ bekämpft – und „überraschender Weise“ immer in die gleiche Richtung stößt: Links ist gut, Heimatliebe wird bekämpft.

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