Das neue ungarische Gesetz zum Schutz der Kinder vor Frühsexualisierung löste in der EU einen Sturm der Entrüstung aus. Die EU-Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Nun lässt Orbán demokratisch sein Volk entscheiden.
Kinder sollen vor „Gender“-Ideologie geschützt werden
Ungarn hatte zuletzt ein Gesetz verabschiedet, das zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor der Frühsexualisierung dient. Es werden insbesondere stark sexualisierte sowie homosexuelle (sowie „trans“) Inhalte, sowie die „Gender“-Ideologie aus Büchern, Filmen und Spielen für Kinder verboten oder müssen zumindest mit einem Warnhinweis versehen werden. Auch verboten werden sollen die Inhalte in Werbungen, da diese Kindern frei zugänglich sind.
Von der Leyen zeigte sich schockiert
Das Gesetz hat eine Welle der Entrüstung in der Europäischen Union ausgelöst. Gerade im „Pride Month“ (deutsch: stolzer Monat) Juli, der inzwischen in vielen westlichen Ländern dem Feiern der Homosexualität gewidmet ist, sah man durch das Gesetz eben diese gefährdet. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, zeigte sich auch die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, schockiert:
Das Gesetz diskriminiert Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Es verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union: Menschenwürde, Gleichheit und der Respekt für Menschenrechte.
EU sieht eine Reihe von Vertragsverletzungen
Ihren Worten ließ die EU-Kommission, das mächtigste Organ der EU, auch schnell Taten folgen. Am 15. Juli leitete man gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AUEV ein. Die Kommission sieht dabei Ungarn mit dem Gesetz gegen eine ganze Reihe von Verträgen verstoßen. Eine detaillierte Stellungnahme findet sich auf der Internetseite der Kommission.
Orbán stellt Volk fünf Fragen
Wie die Tagesschau berichtet, überrascht Orban nun mit einem direktdemokratischen Schritt. Wie er heute, Mittwoch, bekannt gab, wird es über das Gesetz ein Referendum geben. Er erkennt, wie sehr die EU sein Land nun unter Druck setzt, und wird seine Bürger daher in dem Referendum fünf Fragen stellen:
1. Sind Sie dafür, dass Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern sexuell aufgeklärt werden?
2. Sind Sie dafür, dass bei Minderjährigen für Geschlechtsumwandlungen geworben werde darf?
3. Sind Sie dafür, dass bei Minderjährigen Geschlechtsumwandlungen durchgeführt werden dürfen?
4. Sind Sie dafür, dass Kindern Medienberichte zugänglich sein sollen, die Ihre sexuelle Entwicklung beeinflussen können?
5. Sind Sie dafür, dass Kindern Medienberichte über Geschlechtsumwandlungen zugänglich sein sollen?
Referendum mit Konfliktpotenzial
Der Ministerpräsident plädiert bei seinem Volk dafür, in allen Fragen mit „Nein“ abzustimmen. Erreicht das Referendum eine Beteiligung von über 50 Prozent der Stimmberechtigten, ist es für die Regierung bindend. Theoretisch müsste Ungarn nach entsprechendem EuGH-Gerichtsurteil das Gesetz dennoch zurücknehmen. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass Orbán ein Gerichtsurteil aus Luxemburg einem erfolgreichen Referendum vorzieht.