Michael Schnedlitz

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz kritisiert, dass es für Österreicher praktisch eine Test- oder Impfpflicht gibt, während Schubhäftlinge, die zur Einreise ins Drittland einen Corona-Test benötigen, nicht zu einem Test gezwungen werden dürfen. Im Fall des Falles werden sie sogar freigelassen.

30. Juni 2021 / 13:17 Uhr

Straffällige Asylwerber dürfen bei Test-Verweigerung nicht abgeschoben werden

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hat heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz den nächsten Riesenskandal der ÖVP-Asylpolitik angesprochen. Wie unzensuriert bereits berichtete, können straffällige Asylweber bei Verweigerung eines Corona-Tests nicht abgeschoben werden. Hingegen gibt es für die Österreicher praktisch eine Test- oder Impfpflicht.

“Hausgemachtes Problem” im Innenministerium

Schnedlitz sprach von einem „hausgemachten Problem“ im Innenministerium und präsentierte ein internes Papier aus dem Ressort von Karl Nehammer, in dem folgende Frage gestellt wird:

Wiederholt wurde vor Abschiebungen der PCR-Test verweigert und somit die Abschiebung verhindert. Wie wird in Zukunft damit umgegangen? Hat das Auswirkungen auf den Haftvollzug?

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Asylwerber dürfen zum Test nicht gezwungen werden

Dabei ging es um Schubhäftlinge. Also um Personen, die vor Außerlandesbringung stehen. Die Regelung, die daraufhin das Innenministerium ausgab, lautete wie folgt:

Die Durchführung eines solchen Tests stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität im Sinne des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Für den Zweck einer Abschiebung ergibt sich weder aus dem Epidemiegesetz, noch aus dem Covid-19-Maßnahmengesetz eine gesetzliche Grundlage, welche den Betroffenen eine Mitwirkung an beziehungsweise eine Duldung des Testes auferlegt. Mangels gesetzlicher Grundlagen kommt auch ein Titelbescheid und eine Vollstreckungsverfügung nicht in Betracht. Das heißt: Zum Zweck einer Abschiebung können die Tests nicht erzwungen werden. Wenn ein solcher Test, Voraussetzung für die Abschiebung in einen Drittstaat ist, so ist danach zu trachten, dass die Schubhäftlinge sich diesem freiwillig unterziehen. Sollten sie sich weigern, können sie an den geplanten Flug eben nicht teilnehmen. Das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Anm. d. R.) prüft dann, ob eine Anhaltung in Schubhaft oder die Verhängung des gelinderen Mittels möglich ist. Ergibt die Sachlage, dass weder Schubhaft, noch gelinderes Mittel anwendbar sind, so ist die betreffende Person in Freiheit zu entlassen.

Schnedlitz: “Das ist nicht mehr tragbar”

Auf gut Deutsch hieße das, so Schnedlitz, dass das Innenministerium während Corona eine Möglichkeit geboten habe, straffälligen Schubhäftlingen einen Freifahrts- und Persilschein auszustellen, damit sie in Freiheit entlassen würden, dort weiter straffällig sein und oft auch etwas Schlimmeres passieren könnte. Schnedlitz sagte empört:

Wenn man sich dann anschaut, was die gleiche Bundesregierung, der gleiche Innenminister mit der österreichischen Bevölkerung macht, dann ist das nicht mehr tragbar, dann schlägt das dem Fass den Boden aus.

Österreichern Ersatzfreiheitsstrafen angedroht

Der FPÖ-Generalsekretär kritisierte Nehammer scharf, dass er gegen rechtschaffene Österreicher, die sich nichts zuschulden kommen ließen, Ersatzfreiheitsstrafen angedroht habe, weil sie vielleicht zu nahe auf einer Parkbank gesessen seien, oder dass die Bundesregierung es Schülern verbiete, ihre Schule zu besuchen, wenn sie keinen Test machen würden, aber gleichzeitig Schubhäftlinge, Gewalttäter, die Tests verweigern, freigelassen werden würden. Das zeige die Doppelbödigkeit dieser ÖVP.

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