ÖVP-Innenminister Karl Nehammer und der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl haben heute, Dienstag, zum schrecklichen Mord an der 13-jährigen Leonie Stellung genommen. Wie berichtet, wurde das Mädchen mutmaßlich von zwei Afghanen ermordet (es gilt die Unschuldsvermutung). Dabei stellte ein Journalist eine ziemlich pietätlose Frage, die die Eltern des Mädchens hoffentlich nicht gehört haben. Denn dieser ORF-Redakteur machte sich tatsächlich Sorgen um die Traumatisierung der Tatverdächtigen, die ja aus einem Kriegsland kommen würden. Und er fragte allen Ernstes, ob Österreich für diese jungen Leute genug getan hätte.
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Zeuge führte Polizei zu den beiden Afghanen
Am Samstag wurde in der Viktor-Kaplan-Straße in Wien-Donaustadt ein 13-jähriges Mädchen aus Tulln, Niederösterreich, tot aufgefunden – und zwar mit zahlreichen Hämatomen unter anderem im Halsbereich. Ein Zeuge, offenbar ein Bekannter der beiden tatverdächtigen Afghanen (16 und 18 Jahre alt) führte die Polizei zu den Jugendlichen. Einer wurde darauf in Wien-Donaustadt, der andere in Wien-Alsergrund festgenommen.
In der Wohnung für Sex gefügig gemacht
Landespolizeipräsident Pürstl sagte bei der Pressekonferenz, dass die beiden Burschen heute im Laufe des Tages mit Hilfe eines Dolmetschers einvernommen werden. Das Mädchen soll mit den Burschen bekannt gewesen sein. Man gehe derzeit davon aus, dass das Mädchen in der Wohnung des 18-Jährigen, die sich in der Nähe der Viktor-Kaplan-Straße befindet, wo das Mädchen auf einer Grünfläche tot gefunden wurde, mit Drogen (Extasy) gefügig gemacht wurde und danach schwere sexuelle Übergriffe stattgefunden hätten. Überraschend sagte Pürstl, dass neben den zwei Tatverdächtigen auch noch andere Personen an der Tat beteiligt gewesen sein könnten.
Pürstl konnte noch nicht sagen, was zum Ersticken des Mädchens geführt habe. Es seien noch Obduktionsergebnis und insbesonders das toksikologische Gutachten ausstehend.
Schutzberechtigung bereits entzogen, aber keine Abschiebung
ÖVP-Innenminister Karl Nehammer musste zugeben, dass es sich bei den beiden Tatverdächtigen um Asylwerber handelt. Der 18-Jährige sei zudem straffällig geworden, daher habe man ihm die subsidiäre Schutzberechtigung (dabei handelt es sich um Personen, denen der Asylantrag abgelehnt wurde, die aber wegen Bedrohung im Herkunftsland nicht abgeschoben werden können) entzogen. Er habe aber Einspruch erhoben, das Verfahren sei jetzt beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Kickl: “Bei Straffälligkeit Abbruch des Asylverfahrens”
Sollten die Vorwürfe gegen die beiden Verdächtigen bestätigt werden, kündigte Nehammer die Rückführung der Jugendlichen nach Afghanistan an. Gleichzeitig betonte er aber auch, sich an internationale Gesetze halten zu müssen. Mit der Frage konfrontiert, dass FPÖ-Chef Herbert Kickl bei Straffälligkeit den Abbruch des Asylverfahrens verlange, meinte Nehammer:
Wir haben uns auch an die Genfer Flüchtlingskonvention zu halten. Österreich sei dahingehend in der europäischen Staatengemeinschaft ein Vorbild.