Obszöne Geldverschwendung für politischen Aktionismus oder teure, aber nützliche Suche nach Corona-Infizierten? Die Summe, die ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann für Tests in Schulen aufwendet, ist astronomisch: Berechnungen zufolge werden unfassbare 16.000 Euro für einen einzigen positiven Test in Schulen ausgegeben.
Gebarung des Bildungsministeriums im Fokus
Der Unzensuriert-Bericht vom 10. Juni, in dem auch ans Licht kommt, dass das Bildungsressort von Faßmann in Summe bereits 139 Millionen Euro für diese Tests ausgegeben hat, führte nun dazu, dass der Rechnungshof die Gebarung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Beschaffung in den Jahren 2020 und 2021 in Zusammenhang mit der Covid-Pandemie überprüft.
Grundsatz der Sparsamkeit
Ein diesbezügliches Verlangen brachte die FPÖ heute, Mittwoch, im Parlament ein. In der Begründung fragt der Bildungssprecher der Freiheitlichen, Nationalratsabgeordneter Hermann Brückl, ob es tatsächlich den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspreche, wenn etwa 16.000 Euro für jeden positiven Test, unabhängig davon, wie ansteckend die betroffene Person ist, ausgegeben wird?
Gegen Medizinproduktegesetz verstoßen
Darüber hinaus, so Brückl, bestehe der Verdacht, dass Faßmann bei der Inverkehrbringung der Selbsttests (“Testkits”), für die sage und schreibe 139 Millionen Euro Kosten entstanden sind, gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen hat. Eine entsprechende Sachverhaltdarstellung gegen Faßmann liegt dem Gesundheitsministerium vor.
Zuschuss rettete Betrieb vor Insolvenz
Das Verlangen der FPÖ auf Durchführung einer Gebarenprüfung umfasst insgesamt 19 Punkte. Interessant auch Punkt fünf: Da wird gefragt, inwieweit die Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen Betriebs GmbH, immerhin 2,6 Millionen Euro aus dem Krisenbewältigungsfonds, zur Vermeidung der Insolvenz nachvollziehbar ist?
Rechnungshof muss prüfen
Eine Gebarungsüberprüfung ist auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen, wenn ein gemäß § 26 eingebrachter Antrag von mindestens 20 Abgeordneten schriftlich unterstützt ist und sich auf einen bestimmten Vorgang in einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit der Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG) bezieht. Somit reichen die Unterschriften der FPÖ-Abgeordneten aus, dass der Rechnungshof die Prüfung durchführen muss.