Die schwarz-grüne Regierung verspricht, dass der sogenannte „Grüne Pass“, in dem eingetragen wird, ob man gegen das Coronavirus geimpft, von der Krankheit genesen oder getestet ist, ein Dokument für die Freiheit sei. Aber ist es nicht das Gegenteil? Führt uns der „Grüne Pass“ nicht geradewegs in die Unfreiheit, ja sogar in einen Kontroll- und Überwachungsstaat?
Datenschutzrechtlicher Sündenfall
Für FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ist dieser Pass nicht nur ein datenschutzrechtlicher Sündenfall, sondern er bereite unter dem Vorwand der Gesundheitspolitik den Boden für den totalen Überwachungsstaat. Kickl sagt in einer gemeinsamen Aussendung mit FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak:
Was da von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht wird, geht auch weit über Corona hinaus. Es sollen nämlich nicht nur für Covid-19 Testzertifikate, Impfzertifikate und Genesungszertifikate mit QR-Code usw. und eine Ampelschaltung ‚Rot‘ oder ‚Grün‘ eingeführt werden, sondern die Novelle ist für den Gesundheitsminister der Freibrief dafür, dieses Überwachungssystem nach Gutdünken auszuweiten.
Begutachtungsfrist und Expertenhearing
Aus diesem Grund fordert Kickl für die Novelle des Epidemiegesetzes, in dem die Einführung des „Grünen Passes“ geregelt wird, eine vierwöchige Begutachtungsfrist, eine Behandlung im Gesundheitsausschuss inklusive Expertenhearing. Seiner Meinung nach sollten auch die Datenschutzbehörde und der Datenschutzrat damit beschäftigt werden.
Übertragbare Krankheiten meldepflichtig
Im Epidemiegesetz sind die anzeigepflichtigen Krankheiten normiert. Darüber hinaus räumt das Gesetz dem zuständigen Fachminister aber auch die Möglichkeit ein, weitere übertragbare Krankheiten der Meldepflicht zu unterwerfen oder bestehende Meldepflichten durch Verordnung zu erweitern, wenn dies aus epidemiologischen Gründen gerechtfertigt oder auf Grund internationaler Verpflichtungen erforderlich ist.
Persönliche Daten gespeichert
FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak macht darauf aufmerksam, dass in Kombination mit dem „Grünen Pass“ diese Bestimmung auch abseits von Corona der gesundheitlichen Totalüberwachung Tür und Tor öffne, „zumal Gesundheitsdaten ja mit verschiedensten persönlichen Daten – von Sozialdaten über den Familienstand bis hin zum Arbeitsort und zum Ausbildungsstand – erfasst und verknüpft werden können. Und das sogar europaweit“.