Der Maskenstreit im Parlament hat eine neue Facette: SPÖ-Nationalratsabgeordneter Jörg Leichtfried will die Maskenpflicht allen Ernstes in die Verfassung schreiben lassen, um den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auszuschalten.
Bußgeld von 500 Euro
Angestoßen hatte die Diskussion Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der das Maskentragen der Abgeordneten im Parlament mit einer Änderung in der Geschäftsordnung festmachen will. Sein Vorhaben: Wer sich dem dann widersetzt, soll mit einem Bußgeld von 500 Euro bestraft werden.
VfGH könnte FPÖ recht geben
Nun aber macht sich die SPÖ zum Erfüllungsgehilfen der ÖVP und geht sogar noch einen Schritt weiter: SPÖ-Abgeordneter Leichtfried sagt der Kronen Zeitung, dass die Maskenpflicht in die Verfassung soll. Schließlich bestehe mehr Rechtssicherheit, könnte eine Änderung der Geschäftsordnung (durch die FPÖ) beim VfGH bekämpft werden.
Heißt also im Klartext: Eine allfällige Verfassungswidrigkeit der Regelung wird dadurch von Vornherein ausgeschlossen, indem man sie in die Verfassung schreibt und so dem Zugriff des VfGH entzieht. Der Sozialdemokrat (und Jurist) Leichtfried stellt sich damit über die Verfassungsrichter – so unter dem Motto „Was Gesetz ist, bestimme ich“.
Bedenkliches Rechtsverständnis
Das offenbart ein sehr bedenkliches Rechts- und Verfassungsverständnis. Leichtfried wäre gut beraten, das hohe Gut der Verfassung nicht für tagespolitische Gags zu missbrauchen.
Entsprechend reagierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl auf diesen abenteuerlichen SPÖ-Vorschlag. Auf Facebook meinte Kickl:
Grund- und Freiheitsrechte ‘raus, Maskenzwang und bald vielleicht auch Test- und Impfzwang ‘rein. Unsere Verfassung wird wohl gerade der „neuen Normalität“ angepasst. Besonders schändlich, dass sich die SPÖ zum Erfüllungsgehilfen der autoritären Kurz-Truppe macht.
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