Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: ÖVP-Innenminister Karl Nehammer gibt in einer Anfragebeantwortung zu, Teilnehmer einer Demonstration unterschiedlich zu behandeln.
Keine Konsequenzen für Menschenkette gegen Abschiebung
Nehammer dürfte dabei unter dem Motto „gute Demonstranten – böse Demonstranten“ handeln. Denn auf eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Philipp Schrangl, der wissen wollte, ob die Personen, die am 28. Jänner in Wien-Simmering die Abschiebung einer Mutter mit Kind nach Armenien mit einer Menschenkette verhindern wollten, mit Konsequenzen aufgrund der geltenden Corona-Regeln rechnen müssen, sagte Nehammer:
Entsprechend § 18 der 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären.
Explizit auf “gelindere Mittel” hingewiesen
Das ist interessant: Nehammer weist explizit auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und auf die Herstellung des gesetzmäßigen Zustands durch gelindere Mittel hin. Genau diese Grundsätze wurden jedoch bei zahlreichen Demos gegen die Corona-Maßnahmen durch die Polizei oftmals nicht angewendet. Viele Personen wurden ohne Ermahnung und sonstige Vorwarnung angezeigt.
Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Geht es um Proteste gegen die schwarz-grüne Regierung, will Innenminister Nehammer, dass seine Beamten hart durchgreifen. Geht es um eine Versammlung, bei der eine (gesetzlich verordnete) Abschiebung verhindert werden soll, möchte Nehammer „gelindere Mittel“ anwenden, um den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen.