Die Bundesregierung plant Verschärfungen dahingehend, dass Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, zukünftig nicht mehr an Kinder bezahlt werden sollen, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Auch bei der Benachteiligung beim Pflegegeld für Grenzgänger scheint eine Lösung in Reichweite. Dies wurde ausgerechnet am 1. April bekannt.
FPÖ-Anfrage offenbart hohe Zahlungen
Eine FPÖ-Anfrage hat zuletzt ergeben, dass trotz der Indexierung der Familienleistungen noch immer hunderte Millionen Euro ins Ausland abwandern. ÖVP-Klubobmann August Wöginger will das nicht hinnehmen und fordert von der EU eine entsprechende Änderung der zuständigen EU-Verordnung 883/2004. Die für Familien und Europa zuständigen Ministerinnen Susanne Raab und Karoline Edtstadler sind bereits im Austausch mit dem zuständigen EU-Kommissar Nicolas Schmit, der sich gesprächsbereit zeigt.
Diskriminierung im EU-Recht
Demnach sollen beitragsunabhängige Familienleistungen, bei denen explizit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften keine Erwerbstätigkeit verlangt wird, überhaupt kein Bestandteil der EU-Verordnung sein. Die Familienbeihilfe als auch das pauschale Kinderbetreuungsgeld verlangen keine Erwerbstätigkeit und sind daher beitragsunabhängig. Nach der aktuellen EU-Regelung muss aber Österreich etwa die Familienbeihilfe in voller Höhe bezahlen, wenn ein Elternteil in Österreich arbeitet, aber der andere Elternteil, der mit dem Kind im Ausland lebt, keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Das ist eine Diskriminierung im EU-Recht, argumentiert Wöginger.
Fast 48 Millionen der 187 Millionen Euro, die Österreich ins Ausland bezahlen musste, entsprachen der vollen Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag. Da die meisten Staaten niedrigere Familienleistungen haben als Österreich, mussten diese Staaten NICHTS für ihre dort wohnhaften Kinder bezahlen.
Schachzug gegen FPÖ
So musste Österreich etwa für 8.883 in Ungarn wohnhafte Kinder fast 14 Millionen Euro an voller Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag bezahlen. Dafür ersparte sich Ungarn die Zahlung von mindestens 3,6 Millionen Euro seines Kindergelds (Családi pótlék).
Die ÖVP will damit auch der EU-Kommission zuvorkommen, die am 22. Juli 2020 Österreich verklagt hat. Auch will man inhaltlich der FPÖ das Wasser abgraben, so die Strategie.
Lösung beim Pflegegeld
EU-Kommissar Schmit wird auch einem Ersuchen vom Sozialminister Rudolf Anschober (Die Grünen) nachkommen, der die aktuelle EU-Verordnung 883/2004 insofern kritisiert, weil sie Grenzgänger benachteiligt. Vor allem Vorarlberger, die in der Schweiz erwerbstätig sind, fallen in ein rechtliches Schlupfloch, wenn sie ausschließlich eine Rente von der Schweiz beziehen. Werden diese Grenzgänger zu einem Pflegefall, dann haben sie von Österreich keinen Anspruch auf das Bundespflegegeld. Zuständig wäre die Schweiz, die aber keine gleichartige Leistung hat. Außerdem hat die Schweiz mit der EU vereinbart, dass sie die sogenannte Hilflosenentschädigung nicht ins Ausland bezahlen muss. Schmit hat Anschober im Vorfeld eine Lösung dieser Problematik zugesagt.