Aus Sicht der FPÖ hat sich der Klubobmann der ÖVP, August Wöginger, strafbar gemacht, indem er in einer Pressekonferenz vom 18. Februar die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kritisiert hatte. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan untermauert diesen Umstand mit einer parlamentarischen Anfrage, die an den Koalitionspartner, nämlich an Justizministerin Alma Zadić gerichtet ist. Darin heißt es:
Neben Wögingers „inhaltlich dürftigen Aussagen, die in erster Linie von Beschimpfungen und Wehleidigkeit geprägt gewesen seien”, wie Kickl weiter ausführt, beschuldigt Wöginger die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), bewusst Informationen zur Causa „Blümel & Novomatic” zu leaken. Damit wirft er den Ermittlern der WKStA die Begehung einer Straftat vor. Konkret handelt es sich bei den Vorwürfen um die in § 310 StGB geregelte Verletzung des Amtsgeheimnisses, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist. Mit diesen Vorwürfen erfüllt Wöginger jedoch selbst einen Tatbestand des StGB. Denn gemäß § 297 StGB (Verleumdung) ist die fälschliche Verdächtigung u.a. der Verletzung einer Amtspflicht eine Straftat.
Hohe Freiheitsstrafe
Unerwähnt dabei bleibt allerdings, dass Wöginger bei diesen schweren Vorwürfen, die er erhoben haben soll, selbst eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht. Stefan fragt nun, ob die Staatsanwaltschaft bereits gegen Wöginger ermittelt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.