Bundesregierung / Schwarz-Grün

Die halbe Bundesregierung wurde nun von Rechtsanwälten und Ärzten angezeigt, weil ihrer Ansicht nach die Verfassung mit Füßen getreten wird.

27. Jänner 2021 / 00:04 Uhr

Vorsätzliche Gesetzesverletzung durch Regierung: Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz & Co. an

Neun Anwälten und zwei Ärzten platzt der Kragen. Gemeinsam haben sie nun bei der Staatsanwaltschaft Wien ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne) sowie unbekannte Täter wegen „vorsätzlicher Gesetzesverletzung“ angezeigt. Sachverhaltsbekanntgabe liegt unzensuriert vor.

Auch Kickl bringt diese Woche Anzeige ein

Damit kommen sie einer Anzeige von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl zuvor, der ebenfalls eine Anzeige gegen die genannten Personen Ende dieser Woche einbringen wird, wie er gestern, Dienstag, bei seiner Pressekonferenz ankündigte.

Die Anzeige der Rechtsanwälte und Ärzte ist deshalb brisant, weil Kurz & Co. Vorsätzlichkeit bei ihren laufenden, wiederholten und schweren Gesetzesverletzungen vorgeworfen werden. Die Vorsätzlichkeit hatte Kurz ja selbst kundgetan, als er am 15. April 2020 meinte, dass es ihm schlichtweg „egal“ wäre, ob Verordnungen gesetzwidrig oder verfassungswidrig seien. Ergänzend legte der Bundeskanzler dar, dass der Verfassungsgerichtshof eben erst zu einem Zeitpunkt entscheiden könne, in dem die Verordnungen ohnehin nicht mehr in Kraft wären.

Rechtsstaat wird mit Verordnungs-Flut ausgehebelt

Tatsächlich tagen die Verfassungsrichter erst Monate, nachdem Verordnungen erlassen werden. Werden diese dann aufgehoben, sind sie bereits zahnlos, weil die eine die andere – wieder gesetzwidrige – Verordnung bereits abgelöst hat. Das Spiel beginnt wieder von vorne – und Kurz & Co. haben dabei ihren Spaß, wenn sie den Rechtsstaat in dieser Form aushebeln.

Das geschah bei folgenden Verordnungen, die bisher vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) allesamt aufgehoben wurden:

VfGH 14.07.2020, V 411/2020: Differenzierung zwischen Bau- und Gartenmärkten und anderen großen Handelsbetrieben in der COVID-19-Maßnahmenverordnung verstößt gegen das Gesetz.
VfGH 14.07.2020, V 363/2020: Keine gesetzliche Grundlage für allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten.
VfGH 01.10.2020, V 392/2020: COVID-19: Betretungsverbot für selbstständige Waschstraßen gesetzwidrig.
VfGH 01.10.2020, V 429/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig.
VfGH 01.10.2020, V 428/2020: COVID-19: Veranstaltungen, Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gesetzwidrig.
VfGH 01.10.2020, G 271/2020: COVID-19: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gesetzwidrig.
VfGH 01.10.2020, V 405/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig.
VfGH 01.10.2020, G 272/2020: Aufhebung von Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (Betretungsverbot für Gaststätten und Einlass von Besuchergruppen mit maximal vier Personen, wenn kein gemeinsamer Haushalt, und Mindestabstand zwischen Tischen von einem Meter waren gesetzwidrig).
VfGH 10.12.2020, V 436/2020: COVID-19: Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr waren gesetzwidrig.

Fehlende Verordnungsakte am laufenden Band

Ein konkretes Beispiel: Im Frühjahr gab es eine Verordnung, mit der Klassen geteilt wurden und die Maskenpflicht in der Schule (außer im Unterricht) verordnet wurde. Entscheidungsgrundlagen dafür waren für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht erkennbar – daher wurde die Gesetzwidrigkeit festgestellt.

Auf “Twitter” nahm der Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck Stellung zum Urteil des Gerichts:

Wirklich spektakulär an dieser Entscheidung des VfGH ist nur, dass die Bundesregierung nicht imstande war, Akten vorzulegen. Wir hatten das Problem schon mehrfach, aber noch nicht in dieser Dimension. Ehrlich gesagt fehlen mir dazu die Worte.

Regierung macht, was sie will

Fehlende Verordnungsakte hat Rechtsanwalt Michael Brunner, einer der klagenden Anwälte, in neun (!) Fällen festgestellt. Auch er ist erschüttert und meint:

Die Regierung macht, was sie will. Die Verfassung ist ihr gleichgültig.

Gegen Machenschaften von Schwarz-Grün wehren

Weil ihm, Brunner, die Grundrechte am Herzen lägen und diese derzeit mit Füßen getreten würden, ist es am 11. Oktober 2020 zur Gründung einer Rechtsanwalts-Gruppe mit der Bezeichnung „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“ gekommen. Diesem Zusammenschluss gehören inzwischen 30 Rechtsanwälte an, und täglich werden es mehr.

Sie alle wollen sich gegen die Machenschaften von Schwarz-Grün wehren und nicht länger zusehen, wie die Verfassung von den Politikern vorsätzlich umgangen wird. Deshalb nun diese Strafanzeige gegen die halbe Regierungsmannschaft.

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