Auf Anordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober von den Grünen müssen Verstorbene, die zuvor gegen SARS-Cov2 geimpft wurden, sanitätspolizeilich obduziert und bei der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gemeldet werden.
“Hintergrundmortalität hat im Regelfall kausal nichts mit Impfung zu tun”
Das steht in einem Schreiben, das die Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich den Gemeindeärzten zukommen ließ. Wörtlich heißt es im Text:
(…) im Auftrag von Fr. Sanitätsdirektor Dr. ……. möcht ich Ihnen folgenden Sachverhalt zur Kenntnis bringen:
Im zeitlichen Zusammenhang mit der SARS-Cov2 Impfung wird es naturgemäß immer wieder zu Todesfällen kommen. Dies begründet sich mit der natürlichen Hintergrundmortalität der Geimpften, durchaus schon älteren Personen. Diese Hintergrundmortalität hat natürlich im Regelfall kausal nichts mit der Impfung zu tun. Trotzdem ist folgendermaßen bei einem Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit einer SARS-CoV 2 Impfung vorzugehen:
– Mitteilung an die AGES
– Anordnung einer sanitätspolizeilichen Obduktion.
Wir ersuchen diesen Sachverhalt auch allen Totenbeschauern in Ihrem Bezirk/Magistrat mitzuteilen.
Zwei Todesfälle in Niederösterreich bisher
Ein Sprecher der Niederösterreichischen Landesregierung bestätigte eine diesbezügliche Aussendung und wies darauf hin, dass in diesem Schreiben lediglich auf die gesetzlich vorgegebene Vorgangsweise aufmerksam gemacht werde. Bisher seien zwei Todesfälle überprüft worden und “beide Male stellte sich kein Zusammenhang mit der Impfung heraus“, so die offizielle Stellungnahme aus dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Gesundheitsminister Anschober plötzlich sehr erpicht darauf ist, akribisch nachweisen zu können, dass die Menschen nicht an der verabreichten Impfung, sondern zum Beispiel an Altersschwäche versterben.
Bei “Corona-Toten” wurde nicht obduziert
Bei den “Corona-Toten” hingegen spielten genauere Untersuchungen bisher keine Rolle. Da wurde nicht obduziert, um festzustellen, ob jemand nur mit oder tatsächlich durch das Virus gestorben ist. Wie berichtet, gab es da ja eine ganz andere Anordnung vom Gesundheitsminister, die lautete:
Jede verstorbene Person, die max. 28 Tage zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist.
Auch Unfalltote als “Covid-Verstorbene” gezählt
Das heißt also: Wer vor 28 Tagen positiv auf das Coronavirus getestet wurde und später zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt, wird in der Statistik als “Covid-Toter” geführt. An diesem Beispiel wird klar, wie wenig aussagekräftig solche Statistiken sein können. Würden nämlich nur die tatsächlich am Coronavirus Gestorbenen gezählt, sähe die Statistik wohl deutlich weniger dramatisch aus und die ruinösen “Lockdowns” wären noch weniger zu rechtfertigen, als sie es jetzt schon sind.