Nach Weihnachten wird der dritte harte Lockdown kommen. Das hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gestern, Freitagabend, verkündet.
Drei Phasen plant die schwarz-grüne Regierung: Zunächst soll die Verschärfung der Corona-Maßnahmen die ominösen Infektionszahlen senken, dann sollen die Österreicher freiwillig zwangsgetestet werden und zuletzt steht die Corona-Impfung an, mit der uns Kurz bis zum Sommer „zur Normalität zurückkehren“ lassen möchte.
Freitesten für Ausgang
Am Wochenende vor dem 18. Januar sollen die Massentests durchgeführt werden – für eine Krankheit, die so gefährlich ist, dass man die Bürger zu den Testungen jetzt doch zwingen will, damit sie erfahren, ob sie denn haben.
Wie berichtet, soll man nur durch Freitesten aus dem Lockdown früher entlassen werden. Für Personen, die sich nicht testen lassen, gilt die Freiheitseinschränkung bis zum 24. Jänner.
Verfassungskonforme Diskriminierung?
Für eine Zwangstestung besteht keine gesetzliche Grundlage. Für eine ärztliche Heilbehandlung – dazu zählt auch die Diagnoseerstellung – bedarf es der Einwilligung der betroffenen Person. Sollte jemand durch Gewalt oder gefährliche Drohung dazu genötigt werden, wird dadurch der Straftatbestand des § 105 StGB verwirklicht, wie der Wiener Rechtsanwalt Michael Brunner festhält, der im Frühjahr Beschwerde gegen die damalige Corona-Verordnung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat und deshalb medial bekannt wurde.
Zu klären ist sicher, inwieweit die Diskriminierung gesetzes- und verfassungskonform ist, wenn ab 18. Jänner nur jene Österreicher Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen dürfen, die sich „freiwillig“ auf Covid-19 negativ testen ließen.