ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz steht im Verdacht, dem Uber-Chef Dara Khosrowshahi eine Gesetzesänderung versprochen zu haben. Ob es sich um einen Gesetzeskauf handelt, soll nun die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) klären. Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung und Anzeige hat FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker gestern, Donnerstag, eingebracht.
Fairer Wettbewerb für Taxigewerbe
Kurz wird konkret vorgeworfen, das bereits am 3. Juli 2019 (auch mit den Stimmen der ÖVP) unter der damaligen sogenannten Expertenregierung im Nationalrat beschlossene „Gelegenheitsverkehrsgesetz“ wieder zugunsten von Uber geändert zu haben. Dieses noch unter der ÖVP-FPÖ-Regierung ausverhandelte Gesetz sollte für fairen Wettbewerb im Taxigewerbe sorgen, vor allem sollten damit heimische Betriebe vor internationalen Plattformen geschützt werden.
Aufgrund dieser strengeren Regeln wäre der bestehende Wettbewerbsvorteil des Unternehmens Uber gegenüber den heimischen Taxiunternehmen weitgehend entfallen. So hätten die Uber-Fahrer etwa den Taxischein machen müssen.
Uber gefiel dieses Gesetz überhaupt nicht, und man drohte daraufhin sogar, sich vom österreichischen Markt zurückzuziehen. Das tat Uber dann doch nicht. Die gesamte Novelle des „Gelegenheitsverkehrsgesetzes“ wäre am 1. Jänner 2021 in Kraft getreten.
Gespräch hinter verschlossenen Türen
Dazu kommt es jetzt aber nicht. Denn dazwischen gab es eine Reise von Sebastian Kurz nach Silicon Valley in San Francisco (Kalifornien, USA), wo der damalige Kanzler a.D. den Uber-Chef Khosrowshahi traf.
Von diesem von Journalisten begleiteten Treffen berichtete Die Presse am 25. Juli 2019, dass dieses Gespräch zwischen Kurz und Khosrowshahi hinter verschlossenen Türen stattfand und mehr als eine Stunde dauerte, „und das hatte wohl einen guten Grund. Die kürzlich verabschiedete ‚Lex Uber’ ist der Firma ein Dorn im Auge. Nicht auszudenken, wenn ein derartiges Gesetz Schule machen würde und dem Weltkonzern global das Geschäft vermasselte“, schrieb Die Presse.
Gesetz wieder zugunsten von Uber geändert
Gegenüber den Journalisten stellte Kurz damals in Abrede, dass er das unter der Expertenregierung von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossene Gesetz nach den Neuwahlen mit dem neuen Koalitionspartner neu verhandeln werde. Doch es kam anders: Am 18. November 2020 brachten Schwarz-Grün eine Regierungsvorlage im Nationalrat ein, mit der das „Gelegenheitsverkehrsgesetz“ in weiten Teilen wieder zugunsten von Uber geändert wird. Die Beschlussfassung erfolgte am 10. Dezember im Plenum des Nationalrats.
Versprach Kurz Uber-Chef Gesetzesänderung?
In seiner Sachverhaltsdarstellung an die WKStA schreibt FPÖ-Verkehrssprecher Hafenecker:
Es ist nicht auszuschließen, dass Ausgangspunkt für die nunmehr erfolgte Gesetzesänderung das Treffen von Damals-nicht-Kanzler Kurz mit Uber-Chef Dara Khosrowshahi im Silicon Valley während der Amtszeit der Beamtenregierung unter Bundeskanzlerin Bierlein sein könnte.
Somit liegt der Verdacht nahe, dass der nunmehrige Kanzler (oder ein zurechenbarer Mitarbeiter) während des Wahlkampfs, in Ansehung seines zukünftigen Bundeskanzleramtes, dem CEO von UBER (oder einem zurechenbaren Mitarbeiter) eine Gesetzesänderung zugesagt hat. In Anbetracht der durch den „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ bekannt gewordenen Finanzierungspraktiken der ÖVP kann auch eine Gegenleistung, materieller oder immaterieller Natur, nicht ausgeschlossen werden.
Eine derartige Vermutung nährt die Tatsache, dass das neue Gesetz gerade nicht die der Politik immanente Abwägung der Interessen verschiedener Branchen abbildet, sondern eine glatte Bevorzugung eines amerikanischen Großkonzerns darstellt.