Rechner und Geld

Wer in Österreich hohe Steuerschulden nicht bezahlen kann, muss – leistet er gemeinnützige Arbeit – auch nicht ins Gefängnis.

4. Dezember 2020 / 18:41 Uhr

Nach Schuld beim Finanzamt: Staat zahlt türkischem Steuersünder 100 Euro Stundenlohn

Unzensuriert wurde ein Akt der Finanzstrafbehörde zugespielt. In diesem ist nachzulesen, wie großzügig der Staat mit Steuersündern umgeht.

Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe

So hat ein türkischstämmiger Unternehmer die rechtskräftig verhängte Geldstrafe in Höhe von 18.400 Euro nicht bezahlt. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 46 Tagen wurde ihm daraufhin auch erlassen, weil er sich bereit erklärte, gemeinnützige Arbeit im Ausmaß von 184 Stunden zu leisten.

Offenbar konnte sich der Mann die Institution für seine Tätigkeit auch noch aussuchen, denn über die Vermittlung durch den Verein NEUSTART landete Latif Ö. (Name von der Redaktion geändert) beim Kulturverein der Aleviten. Als Art seiner Tätigkeit wurde angegeben, dass er beim Kulturverein mithilft, etwa handwerkliche Unterstützung liefert oder bei Veranstaltungen seinen Beitrag leistet.

184 Arbeitsstunden für 18.400 Euro Strafzahlung

Rechnet man nun die Steuerschuld von 18.400 Euro den 184 Arbeitsstunden im Kulturverein dagegen, kommt man auf einen Stundenlohn von sage und schreibe 100 Euro, die der Staat einem Steuersünder für seine gemeinnützige Arbeit zahlt. Ein Stundenlohn also, von dem hart arbeitende Menschen im Handel oder auf der Baustelle nur träumen können.

Unzensuriert hat das Finanzministerium Donnerstagmittag um eine Stellungnahme zu diesem Fall gebeten und gefragt, ob solche Maßnahmen und der hohe Stundenlohn übliche Vorgehensweisen bei Steuersünder, die die Schuld nicht aufbringen können, ist. Wir baten die Presseabteilung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) um Antwort bis Redaktionsschluss am Freitag, 15 Uhr. Doch dort hat man bis dato auf unsere Anfrage nicht reagiert.

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