Nach einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Handelsgerichts Wien muss Wolfang Fellner auf oe24-TV widerrufen, dass die Aschermittwoch-Veranstaltung der FPÖ nicht in der “Adolf-Hitler-Halle”, wie von ihm behauptet, sondern in der “Jahnturnhalle” in Ried im Innkreis stattgefunden hat. Darüber wurde schon ausführlich berichtet, etwa in der Zeitung Die Presse. Doch im Zuge des Prozesses bezeichnete Fellner seine Sendung “Die Insider” quasi als Scherzmagazin.
Tollpatschiger Versuch
Laut Fellner werde im Magazin „Die Insider“ gescherzt und frech argumentiert. Auf die Frage, ob es sich somit eher um ein Scherzmagazin handle oder um ein politisches Magazin, wo es um die Fakten gehe, meinte Fellner:
Ich würde sagen, es ist ein freches, lockeres Magazin zu Hintergründen politischer Fakten, es geht aber mehr um Stimmungen bzw. Scherze, wie schon gesagt, handelt es sich um ein Meinungsmagazin. Es handelt sich jedenfalls nicht um ein Magazin mit Fakten, diese Fakten sind in den News.
Diese Aussage Fellners kann wohl als tollpatschiger Versuch, sich im Prozess herauszureden, gewertet werden. Oder meint er es wirklich ernst, wenn er seine eigene Sendung zwar als Meinungsmagazin, aber eines ohne Fakten, bezeichnet?
Grenze zur Geschmacklosigkeit überschritten
Wolfgang Fellner, Medienherausgeber des Senders oe24-TV, hat jedenfalls die Grenze zur Geschmacklosigkeit überschritten, als er am 24. Februar 2020 in der TV-Sendung „Die Insider“ im Rahmen der Berichterstattung über den „Politischen Aschermittwoch“ der FPÖ in der „Jahnturnhalle“ in Ried im Innkreis Unappetitliches von sich gab:
Um 19 Uhr werden die Beiden in die Arena ziehen. Der Herr Hofer in Ried. In die was weiß ich: Adolf Hitler Halle, oder wie heißt das dort?
Nationalsozialistisches Gedankengut unterstellt
Mit „der Hofer“ war der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer von der FPÖ gemeint. Der ließ sich diese Äußerung Fellners nicht gefallen und klagte beim Handelsgericht Wien auf Ruf- und Kreditschädigung. Nach Meinung Hofers, der auch FPÖ-Bundesparteiobmann ist, würde ihm mit diesem misslungenen „Scherz“ nationalsozialistisches Gedankengut unterstellt, und er würde dadurch in ein nationalsozialistisches Eck gestellt.
Fellner muss unwahre Behauptung live widerrufen
Richter Christian Mosser konnte über den „Scherz“ Fellners offensichtlich auch nicht lachen und entschied wie folgt:
1.) Die Beklagten sind gegenüber dem Kläger schuldig, es ab sofort zu unterlassen, die unwahren Behauptungen des Inhalts, wonach der Kläger in Ried in die Adolf-Hitler-Halle ziehen werde, und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten.
2.) Der Erstbeklagte ist schuldig, binnen 6 Wochen ab Rechtskraft die oben unter Punkt 1.) genannte Behauptung öffentlich auf „oe24 TV“ in einer Ausgabe der Sendung „Die Insider“ als unwahr zu widerrufen.
3.) Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 4.313,55 bestimmten Prozesskosten (darin EUR 822,10 Barauslagen und EUR 581,91 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Fellner hat berufen, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.