Finanzminister Gernot Blümel kennt sich nicht einmal bei Österreichs Familienleistungen aus, für die er teilweise sogar zuständig ist.

25. September 2020 / 19:38 Uhr

„Kindergeld“: Blümel kennt nicht einmal Österreichs Familienleistungen

ÖVP-Politiker Gernot Blümel blamiert sich regelmäßig mit seiner Unkenntnis oder seinen Erinnerungslücken. Dass ihm als Finanzminister nicht einmal Österreichs Familienleistungen bekannt sind, hat unlängst FPÖ TV aufgedeckt. In einem Interview mit Wolfgang Fellner auf oe24 TV spricht Blümel vom „Kinderbonus“, der gemeinsam mit dem „Kindergeld“ ausbezahlt wird. Das ist insofern skurril, weil Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine Leistung hat, die sich „Kindergeld“ nennt. Vielleicht ist Blümel neuerdings Deutschlands Finanzminister? Auf Facebook wird der Minister jedenfalls zur Lachnummer, wie man aus sämtlichen Kommentaren herauslesen kann.

https://www.facebook.com/fpoe/posts/1786128408195087

Familienministerium bezahlt Familienbeihilfe nicht

Der ÖVPler meinte offensichtlich die „Familienbeihilfe“, die allerdings nicht mit dem „Kinderbetreuungsgeld“ zu verwechseln ist. Letztere Leistung ist eine Erziehungsleistung, die, je nach Variante, maximal drei Jahre ab der Geburt des Kindes bezogen werden kann. Eine der Varianten ist außerdem einkommensabhängig. Die Familienbeihilfe wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt. Allerdings nicht – wie Blümel fälschlicherweise zum Besten gab – vom Familienministerium, sondern vom jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt.

Unkenntnis auch beim Auszahlungstermin

In der Interviewführung erkennt man faktisch nicht mehr, ob die beiden Herren nun von der Familienbeihilfe, oder dem „Kinderbonus“ sprechen, der eine Familienleistung darstellt, die einmalig im September bezahlt wurde. Familienbeihilfe wird auch nicht Mitte des Monates bezahlt, sondern, je nach Kalendertag (in der Regel nicht Samstag oder Sonntag), im Zeitraum 6. bis 8. jedes Monats.

Da sich der Finanzminister anscheinend nicht auskennt, wäre es durchaus legitim, wenn er in Wien wieder zu einem nichtamtsführenden Stadtrat wird. Da kann er mit seiner Unkenntnis zumindest nicht so viel anrichten.

Nachhilfe für Blümel

Nachdem der Noch-Finanzminister von seinen Beamten wohl schlecht gebrieft wurde, soll an dieser Stelle eine Nachhilfe erlaubt sein. Die Familienbeihilfe wird von den Finanzämtern bezahlt, die sich wiederum die Mittel vom Familienlastenausgleichfonds (FLAF) holen, der überwiegend aus Dienstgeberbeiträgen und Einkommenssteuern finanziert wird. Das Kinderbetreuungsgeld wird auch mit Mitteln des FLAF bezahlt. Allerdings ist für die Auszahlung die Krankenkassa zuständig, und es sind auch gesundheitliche Untersuchungen verpflichtend.

Kinderbonus: Blümel für Fonds zuständig

Der Kinderbonus wiederum, der 360 Euro betragen hat, wurde im September ausbezahlt, wenn ein Elternteil Anspruch auf die Familienbeihilfe in diesem Monat hatte. Die Mittel stammen ebenfalls nicht direkt vom Familienministerium, sondern vom 28 Milliarden Euro schweren Covid-19-Krisenbewältigungsfonds. Und dieser wird – wie man leicht im Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen kann – vom Bundesminister für Finanzen verwaltet, also jener Person, die Blümel selbst aktuell ist. Nicht einmal das wusste er…

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