Obwohl das Expertenhearing im Gesundheitsausschusses und die zahlreichen tausenden Stellungnahmen von Institutionen, Experten und Bürgern massive Bedenken gegen die neuen Coronagesetze, dh. das Sammelgesetz zum Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz und Covid-19-Gesetz gebracht haben, wurde es mit den Stimmen der Regierungsparteien durchgepeitscht. Eine Rolle „rückwärts“ hat auch die SPÖ in Sachen Coronagesetze gemacht, und trägt somit die massiven Einschnitte in die Grund- und Freiheitsrechte einfach mit.
Bis vor wenigen Tagen fand sich der SPÖ-Parlamentsklub noch im Lager der massiven Kritiker von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen). Jetzt stimmte man ohne Wenn und Aber zu und versuchte das mit Verbesserungen zu argumentieren, die tatsächlich nirgends stattgefunden haben.
SPÖ unterstützt neuen Lockdown für Österreich
Durch Benutzungsverbote, Betretungsverbote und Ausgangssperren, die in den neuen Coronagesetzen ihre Grundlage finden, hat Schwarz-Grün einen neuen Lockdown gesetzlich vorbereitet. SPÖ-Gesundheitssprecher Philipp Kucher redet diese Tatsache schön und spricht von Verbesserungen, die tatsächlich keine sind:
Dafür notwendige Gesetzesänderungen müssen mit Augenmaß getroffen werden und verfassungsrechtlich Hand und Fuß haben. Das ist uns gelungen.
Damit wurde von Kucher in keinster Weise die tatsächliche Situation rund um den Stand der Gesetzeswerdung und den Inhalten wiedergegeben.
Bundesgesetz kann durch Verordnung einfach verlängert werden
Neben den gesetzlichen Möglichkeiten eines Lockdowns, das heißt einer 10 tägigen Ausgangssperre und eines vierwöchigen Benutzungs- und Betretungsverbotes hat die SPÖ auch die Verlängerung eines Bundesgesetzes durch Verordnung einfach durch gewunken und damit aktiv unterstützt. Für den roten Gesundheitssprecher Philipp Kucher ist das ein Erfolg, und der behauptet, dass das COVID-19-Gesetz mit 30. Juni 2020 außer Kraft treten würde, obwohl eine Verlängerung per Regierungsverordnung, – einem Instrument aus dem Ständestaat der 30iger Jahre, bis zum 31.12.2021 möglich ist.
Vom Rechtsstaat in Richtung Polizeistaat
Wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, sehen im nun vorliegendem Gesetzespaket alle Experten noch Verbesserungsbedarf. Am schärfsten kritisierte Michael Geistlinger das Paket, er befürchtet, dass sich Österreich damit vom Rechtsstaat in Richtung Polizeistatt entwickelt:
Michael Geistlinger, außerordentlicher Universitätsprofessor für Völkerrecht, Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie Osteuropäisches Recht an der Universität Salzburg, hat ein grundlegendes Problem mit den COVID-19-Maßnahmengesetz. Schon mit dem im März verabschiedeten Entwurf und den zugehörigen Verordnungen hat sich seiner Meinung nach das Pendel vom Rechtsstaat in Richtung Polizeistaat zu verschieben begonnen. Es wäre durchaus möglich gewesen, das Coronavirus einfach in das Epidemiegesetz aufzunehmen, meinte er, dann wäre auch die Entschädigungspflicht für die der Bevölkerung aufgebürdeten Lasten nicht weggefallen.
Er habe gehofft, dass nun eine andere Vorgangsweise gewählt werde, sagte Geistlinger, der jetzige Entwurf sei kein rechtsstaatlicher Gewinn. Stattdessen würden nämlich weitere Schritte in Richtung autoritärer Staat gesetzt. Der Antrag sei dominiert von der Frage, wo man in Grundrechte eingreifen und wie man Sanktionen treffen und verschärfen könne. Zudem seien viele Verordnungsermächtigungen zu unbestimmt definiert. Ein kritischer Punkt sei etwa die Formulierung “ähnlich gelagerte Notsituationen” in Bezug auf die Verhängung von Ausgangssperren. Eine massive Verschärfung wäre es auch, die Benutzung eines Privat-Pkw zu verbieten, gab er zu bedenken. Mit den gestern Abend übermittelten Änderungen habe er sich aber noch nicht eingehend befasst, gestand Geistlinger ein, das müsse er sich erst anschauen. Die Regelung der Zuständigkeiten sei jedenfalls nicht zufriedenstellend, zumal der Gesundheitsminister zentralistisch agieren könne. Seine Bitte laute daher, das Gesetz bis Ende des Jahres zu befristen und danach einen soliden, neuen Entwurf vorzulegen.