Wahl

Die ÖVP will bei der Wien-Wahl im Oktober von Briefwählern profitieren. Dafür bedient sie sich unlauterer Mittel.

7. September 2020 / 15:33 Uhr

Briefwahl: Und wieder ein schwarzer Demokratie-Skandal

In demokratischen Staatsgebilden sind die Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften das wohl wichtigste Ereignis. Die „Herrschaft des Volks“ wird durch freie Wahlen manifestiert – das Volk bestimmt die wichtigste Staatsmacht, nämlich die Legislative. Über den Umweg der Mandatare bestimmt also das Volk die Gesetze. Eine Demokratie, die sich ernst nimmt, muss daher besonders sensibel und genau mit den Regelungen des Wahlablaufs umgehen.

Gastbeitrag von Dietbert Kowarik

Aus diesem Selbstverständnis heraus wurden die Grundsätze des Wahlrechts in Österreich entwickelt und im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) normiert. Dabei treten die Grundsätze des persönlichen und geheimen Wahlrechts in den Focus (vgl. Art 26 Abs 1 B-VG).

Grundsätzlich erwartet sich der Bundesverfassungsgeber, dass der Wähler persönlich seine Stimme vor dem betrauten Staatsorgan (Sprengelwahlbehörde) abgibt und seine Stimme jedenfalls unbeobachtet abgeben kann. Bei der Wahl im Sprengel ist gewährleistet, dass der Wähler persönlich und auch geheim in der Wahlkabine wählt.

Gefahr einer Wahlbeeinflussung offensichtlich

Mit der Ermöglichung der Briefwahl sind genau diese beiden Wahlgrundsätze stark beeinträchtigt: wer den Stimmzettel wirklich ausfüllt und wer dabei „kiebitzt“, ist für den Staat nicht mehr überprüfbar. Die Gefahr einer Wahlbeeinflussung oder – noch schlimmer – der fremden Stimmabgabe ist eminent!

Briefwahl nur Ausnahme

Im Hinblick auf dieses Spannungsverhältnis der Briefwahl zu den allgemeinen Wahlgrundsätzen stellt die in Art 26 Abs 6 B-VG enthaltene Ermöglichung der Distanzwahl eine Ausnahme dar. Die Briefwahl ist ausdrücklich nur für jene vorgesehen, die am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der Wahlbehörde abzugeben (etwa durch Auslandsaufenthalt oder schwere Krankheit).

Außerdem soll die durch Unterschrift auf der Wahlkarte abgegebene eidesstattliche Erklärung durch den Wähler, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgt ist, für die Einhaltung der Wahlgrundsätze sorgen – jeder kann sich denken, dass das nur ein schwacher Ersatz für die Überprüfung vor der Wahlbehörde ist.

Auszählung der Briefwahlkarten problematisch

Auch bei der Auszählung der Briefwahlkarten sind die Wahlbehörden oft überfordert: Bei der Wahl der Wiener Bezirksvertretung 2015 in Leopoldstadt sind 82 Wahlkarten verschwunden. Der Autor dieser Zeilen hatte dann als Beisitzer der Stadtwahlbehörde das zweifelhafte Vergnügen, den entsprechenden Teil des Wahlakts der Bezirkswahlbehörde noch einmal aufzurollen. Auch ohne die Amtsverschwiegenheit zu brechen darf berichtet werden, dass es offensichtlich nicht nur bei der Behörde unlösbare Probleme bei der Erfassung und Auszählung der Briefwahlstimmen gab, sondern auch dutzende Wähler mit der Briefwahl überfordert waren: Etliche der Briefwahlkarten waren nichtig, weil Wähler nicht oder nicht an der richtigen Stelle die eidesstattliche Erklärung unterschrieben oder das Wahlkuvert beschriftet hatten. Die Wahl wurde übrigens vom VfGH aufgehoben und musste wiederholt werden.

Auch die letzte Bundespräsidentenwahl musste nicht zuletzt wegen Problemen mit der Auszählung der Briefwahlstimmen wiederholt werden. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Rechtssatz (VfSlg 20071/2016) festgehalten, dass auch die Beantragung der Wahlkarte untrennbarer Teil des gesamten Wahlvorganges ist und nur durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen hat.

Die ÖVP und ihre Probleme mit den politischen Mitteln

Und was macht die ÖVP? Zuerst wurde behauptet, die Schwarzen, neuerdings „Türkise“, hätten Wiener angerufen und angeboten, die Wahlkarte zuzuschicken. Und nun wurde berichtet, dass 470 Wahlkartenanträge für Wähler über den Server einer ÖVP-nahen Agentur gestellt wurden.

Laut Bericht im Kurier hat die MA 62 diese Vorgangsweise gerügt und in einem Schreiben festgehalten, dass manche Betroffene gar keine Wahlkartenanträge stellen wollten. Wahrlich ein starkes Stück – die ÖVP agierte hier offenbar mit Gesetzwidrigkeiten und das relativ ungeniert.

Auch SPÖ will von Briefwahl profitieren

Aber auch die Stadt Wien „vergisst“ bei ihrer Propaganda für die Briefwahl regelmäßig, dass die Wahl mit Briefwahlkarte nur in bestimmten Fällen zulässig ist (eben wenn eine Verhinderung vorliegt, am Wahltag in den Wahlsprengel zu gehen). In ganzseitigen Inseraten wird für die Stimmabgabe geworben und verlautbart: „Per Briefwahl geht das übrigens auch ganz einfach von zuhause aus. Jetzt Wahlkarte anfordern!“ Bei allem Verständnis für Corona-Angst, aber die Wahlgrundsätze sind zu wichtig, um sie zu vergessen.

Verfassungsrechtler sieht Briefwahl problematisch

Wie problematisch die Wahl per Briefwahlkarte ist, haben namhafte Verfassungsrechtler erörtert. So brachte es Verfassungs-Experte Theodor Öhlinger auf den Punkt:

Nimmt man die Grundsätze des Wahlrechts ernst, ist die Briefwahl problematisch. Man steigert damit die Wahlbeteiligung um einen Preis, der es nicht wirklich wert ist.

Dietbert Kowarik ist freiheitlicher Abgeordneter zum Wiener Landtag und schreibt auf dietbert.at regelmäßig über aktuelle politischen Themen aus der Wiener Kommunalpolitik und darüber hinaus.

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