Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat sowie dem Bundesrat als Vertretung der Bundesländer. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Aus diesem Grund setzt sich auch der freiheitliche Klub aus einer eigenen Nationalrats- und einer eigenen Bundesratsfraktion zusammen.
Der Bundesrat vertritt als Länderkammer im Gesetzgebungsprozess die Interessen der neun österreichischen Bundesländer und hat ein Einspruchs- recht bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates. Die Zahl der von den einzelnen Bundesländern entsandten Mitglieder des Bundesrates richtet sich prinzipiell nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes. Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat aber nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsandt – entscheidend ist dabei das Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Der Bundesrat hat darum auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern er tagt seit 1945 permanent. Derzeit hat der Bundesrat insgesamt 61 Mitglieder.
Um ihre Aufgaben arbeitsteilig zu bewältigen, haben die Bundesräte die Möglichkeit, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Dazu sind mindestens fünf Mitglieder oder ein Beschluss des Bundesrates nötig. Der freiheitlichen Bundesratsfraktion gehören aktuell 14 Mandatare an. Geleitet wird die Fraktion der FPÖ im Bundesrat durch einen Fraktionsvorsitzenden. Wie auch für die Abgeordneten zum Nationalrat gilt für alle Mitglieder der freiheitlichen Fraktion der Grundsatz des „freien Mandats“. Das heißt, dass keiner der Bundesräte bei der Ausübung seines Amtes fix an einen Auftrag vonseiten der Fraktion gebunden ist.
FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.
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