Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat sowie dem Bundesrat als parlamentarische Vertretung der Bundesländer. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Aus diesem Grund setzt sich auch der freiheitliche Klub aus einer Nationalrats- und einer Bundesratsfraktion zusammen.
Die zentrale Aufgabe des Nationalrates ist die Einbringung, Vorberatung und Beschlussfassung von Gesetzen sowie die Kontrolle der Bundesregierung. Von den insgesamt 183 Abgeordneten zum Nationalrat, die bei der Nationalratswahl derzeit für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode gewählt werden, stellt die FPÖ derzeit 30 Mandatare. Geleitet wird die Fraktion der FPÖ im Nationalrat von einem Klubobmann.
Der Klubstatus der FPÖ rührt daher, dass sich laut Gesetz mindestens fünf Abgeordnete bezüglich ihrer Aufgaben zu einem parlamentarischen Klub zusammenschließen können. Von dieser Klubstärke hängen auch einige parlamentarische Rechte wie etwa das Verlangen nach einer Dringlichen Anfrage ab. Ein Grundprinzip beim Freiheitlichen Parlamentsklub ist das freie Mandat. Das heißt, dass Abgeordnete bei ihrer Tätigkeit an keinen Auftrag vonseiten des Klubs gebunden sind. Zudem werden die Zuständigkeiten der Abgeordneten für die einzelnen Politikfelder aufgeteilt und dabei bei der FPÖ einem Bereichssprecher übertragen. Prominente Beispiele dafür sind Arbeit und Soziales, Budget, Familie oder Wirtschaft. Die Bereichssprecher sowie weitere Abgeordnete der freiheitlichen Fraktion im Nationalrat vertreten die Interessen ihrer Wähler auch in den parlamentarischen Ausschüssen, in denen die vertiefenden Diskussionen über aktuelle Gesetzesmaterien stattfinden.
FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.
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