Die Finanzmarktaufischt (Bafin) setzt eine Aktion scharf gegen die Betreiber von Bitcoin-Automaten. Nur wer eine Lizenz nach dem deutschen Kreditwesengesetz hat, darf als Betreiber weitermachen. Nach einer Auswertung der Branchenplattform Coin-ATM Radar gibt es aktuell nicht weniger als 67 Krypto-Automaten und -Wechselstuben in Deutschland.
Weltweit sind es sogar knapp 10.000 Bitcoin-Automaten. Und ihre Anzahl nimmt global weiterhin zu. Am Standort Deutschland soll dem jetzt aber ein Riegel vorgeschoben werden.
EU-Geldwäsche-Richtlinie führt zu Digitalgeld-Regulierungen
Eine seit Jänner in Kraft befindliche EU-Geldwäsche-Richtlinie führt jetzt zu einschneidenden Digitalgeld-Regulierungen, denn die rechtliche Stellung der Bitcoin-Automaten in Deutschland war lange nicht vollständig geklärt.
Im September 2019 suggerierte ein Urteil des Berliner Kammergerichts, dass Bitcoin-Automaten rechtlich ohne ausdrückliche Erlaubnis betrieben werden dürften. Damit wurde ein ähnliches Urteil aus dem Jahr 2018 bestätigt, das den Handel mit Kryptowährungen als „frei“ und damit ohne eigene Zulassungsgenehmigung einstufte.
Nur Lizenzinhaber dürfen Bitcoin-Automaten betreiben
Aktuell vertritt die Bafin den Standpunkt, dass nur, wer über eine Lizenz im Sinne des Eigenhandels nach dem Kreditwesengesetz oder über eine Bankenlizenz verfügt, den Betrieb von Bitcoin-Automaten durchführen dürfe.
Dies könnte bei bisher bestehenden Bitcoin-Automatenstandorten zu erheblichen rechtlichen Problemen und schlussendlich zum Verbot führen. Und damit auch den weiterer Vertrieb von Bitcoins in Deutschland behindern.