Der deutsche Bundestag beschloss im Zuge der Corona-Krise, dass die Veranstalter abgesagter Pauschalreisen Gutscheine statt einer Erstattung des Buchungspreises in bar gegenüber den Konsumenten ausstellen dürfen. Diese gesetzliche Maßnahme betrifft auch viele österreichische Reisekunden, die bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht hatten. Der Obmann des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV), Peter Kolba, warnt österreichische Kunden davor, sich mit diesen Gutscheinen abspeisen zu lassen.
Aus Sicht Kolbas hätte diese Lösung zwar die Einführung von Zwangsgutscheinen für die Betroffenen verhindert, aber eine tatsächlich vollständige Absicherung gegen die Insolvenzgefahr bei vielen Reiseveranstaltern sei diese Lösung nicht.
Probleme im tatsächlichen Versicherungsfall
Die Absage an Zwangsgutscheine sei zwar begrüßenswert und die Pflicht zur Aufklärung der Kundinnen und Kunden schaffe für Kolba Transparenz. Kehrseite der Medaille sei allerdings, dass die Insolvenzabsicherung nur eine Art Ausfallhaftung der deutschen Bundesregierung sei, wenn der Versicherer des Veranstalters die Zahlung verweigert. Damit sei aus konsumentenpolitischer Sicht zu rechnen, denn die Absicherung betreffe Pauschalreisen und nicht Gutscheine.
Negativ-Beispiel Thomas Cook
Vor diesem Hintergrund rät Kolba österreichischen Reisenden unbedingt, auf einer Barauszahlung zu bestehen. Sonst müsste man sich bei einer Insolvenz auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung einstellen, bevor der deutsche Staat einspringe. Der Fall Thomas Cook habe gezeigt, dass dies für die Betroffenen aufwendig sei und nur schleppend vorangehe. Zudem war Cook unterversichert, und die Schadenersatz-Quote ist dürftig. Der Redaktion liegt ein Fall vor, bei dem Neckermann-Kunden (Neckermann gehörte zur Cook-Gruppe) 3.000 Euro für eine Reise bezahlten, die aber wegen der Pleite nicht mehr stattfand. Zurück bekamen sie nach acht Monaten und diversen bürokratischen Hürden gerade einmal 520 Euro.