Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Lausch, von Beruf Justizwachebeamter, hat eine parlamentarische Anfrage zu Deutschkursen eingebracht, die in Justizanstalten angeboten werden. Lausch argumentiert, dass in den Haftanstalten der Ausländeranteil bei 60 Prozent liegt. Interessanterweise dürften Häftlinge für die Teilnahme an diesen Kursen auch noch eine Arbeitsvergütung bekommen, was auch die Zunahme der Teilnehmer erklärt. Das kann der Beantwortung durch die grüne Justizministerin Alma Zadic entnommen werden.
Die Teilnahme an Deutschkursen gilt wie eine reguläre Arbeit in Anstaltsbetrieben gleich einer Tätigkeit in der Schlosserei, Tischlerei oder in der Küche. Und Häftlinge sind gesetzlich verpflichtet, im Zuge des Strafvollzugs Arbeiten zu verrichten (Ausnahme gilt bei geistig abnormen Rechtsbrechern im Maßnahmenvollzug und Untersuchungshaft).
Jede Stunde bringt knapp fünf Euro
Eine Arbeitsvergütung für den Besuch von Deutschkursen ist gemäß Strafvollzugsgesetz vorgesehen, wenn der oder die Inhaftierte an diesen im Rahmen der Berufsausbildungs- bzw. Berufsfortbildungslehrgängen teilnimmt, welche die Justizverwaltung selbst oder andere öffentliche Einrichtungen veranstalten.
Strafgefangene, die an Lehrgängen zur Berufsausbildung und -fortbildung teilnehmen, haben für die damit zugebrachte Zeit eine Arbeitsvergütung in der Höhe der mittleren (dritten) Vergütungsstufe zu erhalten. Es muss davon ausgegangen werden, dass Häftlinge für die Teilnahme an Deutschkursen somit knapp fünf Euro erhalten, wie es § 52 des StVG vorsieht.
Teilnehmeranzahl verdoppelte sich
Und nun zu den Zahlen. 2015 gab es 608 Teilnehmer (davon 72 Frauen). 2016 stieg die Zahl auf 1.102 Teilnehmer an (davon 114 Frauen). Den Höchststand gab es 2017 mit 1.431 Teilnehmern (davon 142 Frauen). 2018 gab es 1.286 (davon 95 Frauen) und 2019 1.257 (davon 105 Frauen) Teilnehmer.
Lausch kritisiert:
Auch verdienen extern zugekaufte Deutschlehrer – meist Freunde der Anstaltsleitung bzw. Generaldirektion – gutes Geld was natürlich das Strafvollzugsbudget belastet!
In der Anfragebeantwortung heißt es diesbezüglich, dass die Verträge, die Anstaltsleiter mit Vortragenden abschließen, hinsichtlich der zu vereinbarenden Tarife auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu prüfen seien. Eine genaue Erhebung der Höhe der Entlohnung aller Vortragenden österreichweit würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen.