Weil Kindesmissbrauch für die Justiz kein Verbrechen, sondern nur ein “Vergehen” ist, kommen Pädophile wie Holger P. regelmäßig auf Bewährung frei (Symbolbild).

10. Juni 2020 / 11:31 Uhr

Pädophiler missbraucht Zweijährigen, hortet Kinderpornos – und kommt auf Bewährung frei

Erneut erschüttert ein Justizskandal um einen Kinderschänder die Bundesrepublik: Holger P. hatte gestanden, sein eigenes Kind sexuell missbraucht zu haben, wurde verurteilt, ging in Berufung – und kam auf Bewährung frei. Der 37-jährige Niedersachse hatte 2015 seinen zur Tatzeit gerade einmal zweijährigen Sohn missbraucht und dazu noch Unmengen an kinderpornographischem Material besessen.

Angeklagter hat “kein sexuelles Bedüfnis” mehr

Auf die Schliche kamen die Ermittlungsbehörden dem Gymnasiallehrer (!) erst nach einem Hinweis der amerikanischen NSA. P. wurde im letzten November zu insgesamt 27 Monaten Haft verurteilt. Da P. selbst mit dem äußerst mildem Urteil nicht zufrieden war, ging er dagegen in Berufung und bekam gestern, Dienstag, vor dem Landgericht im niedersächsischen Bückeburg Recht. Richter Axel Schulte hatte Mitleid mit dem Mann, hob die Gefängnisstrafe auf und verurteilte Holger P. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Das bizarre Argument der Verteidigung: Kinderschänder P. würde “kein sexuelles Bedürfnis” mehr verspüren – Richter Schulte glaubte das und ist überzeugt, dass der Mann versuche, “sein Leben wieder in den Griff zu bekommen”, wie die Bild berichtet.

SPD-Ministerin gegen härtere Strafen für Kinderschänder

Der Fall des Holger P. ist in Deutschland kein Einzelfall: Nach deutschem Recht stehen auf Sexualverbrechen gegen Kinder nur geringe Freiheitsstrafen. Ändern wird sich das so bald auch nicht, denn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Höchststrafen für solche Taten nicht anheben – Kinndesmissbrauch bleibt weiterhin ein “Vergehen” und kein “Verbrechen”. Eine Strafrechtsreform, die schon lange von allen Innen- und Justizministern der Länder gefordert wird, lehnt die SPD-Politikerin ab. Würde der Missbrauch von Kindern als “Verbrechen” eingestuft werden, würden darauf zwölf statt bisher sechs Monate Mindeststrafe stehen – bereits nach 20 Jahren ist nach heutiger Rechtssprechung ein Kindesmissbrauch verjährt.

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