SPÖ-Hacker sagt nicht, wie viele Asylwerber in Wien zu Unrecht Grundversorgung erhalten haben und wie viel zurückgefordert wurde.

7. Juni 2020 / 11:48 Uhr

Rückforderungen bei Asylwerbern: SPÖ-Hacker nennt keine Zahlen

Jährlich erhalten Asylwerber in diversen Bundesländern hunderttausende Euro an Grundversorgung zu Unrecht. Etwa in Oberösterreich, wo innerhalb von vier Jahren Asylwerber fast eine Million Euro an Leistungen erhielten, für die es keinen Anspruch gab und die zurückgefordert wurden. In der Steiermark wurden im Zeitraum von zwei Jahren mehr als 800.000 Euro zurückgefordert. Ob die Summen auch erfolgreich eingetrieben werden können, ist die zweite Problematik.

FPÖ-Anfrage an Wiener SPÖ-Landesrat

Wolfgang Seidl, der Sozialsprecher der FPÖ-Wien, wollte nun entsprechende Daten für die Bundeshauptstadt und hatte eine Anfrage an den zuständigen Landesrat Peter Hacker (SPÖ) eingebracht. „Seine Antwort ist allerdings mehr als dürftig“, reagiert Seidl im Gespräch mit unzensuriert empört. Während in der Steiermark und Oberösterreich fundierte Daten bekannt gegeben wurden, gab es von Hacker lediglich die Auskunft, dass Auswertungen nicht möglich seien oder einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden.

Hacker soll Kampus fragen

Für Seidl ist das nicht nachvollziehbar:

Vielleicht sollte Hacker bei seiner steirischen Kollegin Doris Kampus nachfragen. Die Landesrätin hat es mittlerweile auch geschafft, entsprechende Anfragen zu beantworten, nachdem die steirische FPÖ den Landesrechnungshof eingeschaltet hat.

Was hat die SPÖ zu verbergen?

Der Wiener FPÖ-Politiker vermutet aber einen anderen Hintergrund:

Offenbar hat die SPÖ hier etwas zu verbergen. Wahrscheinlich wird nicht einmal kontrolliert, ob Asylwerber zu Unrecht Leistungen beziehen. Den Schaden hat der Steuerzahler!

Zum Hintergrund

Asylwerber, die vermögend sind oder im Zuge ihres Asylverfahrens ein Einkommen etwa aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhalten, haben keinen Anspruch auf die Grundversorgung. Sie verlieren Leistungen wie Taschengeld, Freizeitgeld, Bekleidungsgeld und auch die kostenlose Betreuung in einer organisierten Unterkunft. Melden Asylwerber ihr Vermögen oder ihre Erwerbstätigkeit nicht, so dürfen nachträglich Leistungen zurückgefordert oder eingestellt werden.

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