Ein Musterbeispiel dafür, mit welcher Art von “Schutzsuchenden” wir es in Europa oft zu tun haben, zeigte sich am Samstag in der Südsteiermark: Einer Polizeistreife der Inspektion Spielfeld waren gegen 8.45 Uhr zwei Fußgänger aufgefallen, die seelenruhig auf der Pyhrnautobahn (A9) bei Vogau (Bezirk Leibnitz) spazierten. Die beiden Algerier hatten keine Ausweise bei sich und stellten noch auf der Autobahn mündlich einen Asyl-Antrag. Woher sie kamen, konnte noch nicht eruiert werden.
Internationaler Haftbefehl plus Aufenthaltsverbot aufrecht
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich dann heraus, dass gegen einen der beiden Nordafrikaner ein internationaler Haftbefehl wegen eines Tötungsdeliktes in Algerien sowie ein Aufenthaltsverbot im Schengenraum bestand. Der 26-Jährige wurde daraufhin festgenommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini gebracht. Da im Haftbefehl keine Details zur Straftat angeführt sind, werden sich die Justizbehörden mit ihren Kollegen in Algerien in Verbindung setzen müssen.
Abschiebungen von Nafris schwer
Der zweite Algerier (23) wurde in eine Asylwerber-Einrichtung verbracht. Man darf gespannt sein, welchen Asylgrund der Mann angibt. Generell sind positive Asylbescheide für Nordafrikaner eher selten, da ihre Länder als sicher gelten und die “Schutzsuchenden” vielfach nur Kriminaltouristen aus dem Drogen- und Eigentumsdelikts-Milieu sind. Trotz negativer Asylbescheide bleiben allerdings zahlreiche “Nafris” im Land, da es mit den Maghreb-Staaten nur in Ausnahmefällen Rücknahme-Abkommen für Abzuschiebende gibt. Quelle: krone.at