Asyl ist Schutz auf Zeit und somit nicht Schutz auf ewig. Das scheinen linke Gutmenschen gerne zu vergessen – im Gegensatz zur FPÖ. Und so kam es, dass Herbert Kickl in seiner Zeit als Innenminister darauf drängte, den Asylstatus sämtlicher Personen zu überprüfen. Unzensuriert hat im November 2019 über die Thematik berichtet und nennt anbei ein paar aktuelle Daten.
Insgesamt 8.604 Aberkennungsverfahren eingeleitet
Im Jahr 2019 wurde gegen 5.453 Asylberechtigte – also Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde – ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Auch “subsidiär Schutzberechtigte” – das sind jene Personen, die gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention kein Anrecht auf Asyl haben, denen allerdings in ihrer Heimat Folter und ähnliches drohen könnte – wurden überprüft. Insgesamt wurden in dieser Gruppe 3.151 Verfahren eingeleitet.
Keine Daten über Abschiebungen Asyl-Aberkannter
Medial sorgte für Wirbel, wenn ein Schutzsuchender in seine Heimat reiste, um dort etwa seinen „Urlaub“ zu verbringen. Auch das konnte ein Grund sein, den Schutzstatus des Urlaubers genauer unter die Lupe zu nehmen. 1.490 Asylberechtigten wurde der Asylstatus im selben Jahr aberkannt. 1.504 “subsidiär Schutzberechtigten” wurde ebenfalls der Asylstatus aberkannt. Gibt es keinen Asylstatus, muss überprüft werden, ob eine Person auch abgeschoben werden kann. Wie viele dieser Personen nach einer Asyl-Aberkennung auch abgeschoben wurden, ist nicht bekannt und wird anscheinend statistisch auch nicht erfasst.