Österreich gilt als das Land der Titelträger. Hofrat, Professor, Kommerzialrat und so weiter und so fort. Manche Titel setzen eine intellektuelle Leistung oder Ausbildung voraus, andere werden nach Gutdünken vom Bundespräsidenten verliehen. So können sich dann etwa Schlagersänger wie Udo Jürgens mit dem Titel Professor schmücken. Die Verleihung eines akademischen Titels setzt die Absolvierung eines zugehörigen Studiums, also den Abschluss einer Berufsausbildung, voraus. Das unberechtigte Führen eines solchen Titels ist strafbar. Ebenso verhält es sich mit Berufsbezeichnungen.