Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Die Wahlkarten drehten bei der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems das Ergebnis Richtung ÖVP. Die Freiheitlichen wandten sich wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der Wahlkarten an den Verfassungsgerichtshof.

10. Oktober 2015 / 18:00 Uhr

VfGH-Entscheidung über die Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems steht ins Haus

Am 15. März 2015 wurden in Vorarlberg Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt, am 29. März kam es in etlichen Gemeinden zu Bürgermeister-Stichwahlen, so auch in der Stadt Hohenems. Dort unterlag der freiheitliche Kandidat, Landesparteiobmann Dieter Egger, nur knapp: Er hatte in den Sprengeln zwar klar die Nase vorn, die Wahlkarten drehten das Ergebnis allerdings – und plötzlich lag der ÖVP-Kandidat um 121 Stimmen vorn.

Ähnlich ging das Rennen in der Stadt Bludenz aus, dort unterlag der SPÖ-Kandidat ebenfalls nur knapp der ÖVP. Sowohl Freiheitliche als auch die SPÖ ließen die Wahlen postwendend beim Verfassungsgerichtshof anfechten – wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der Wahlkarten.

Die Wahlkarten seien, sagten etwa die Freiheitlichen, an Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgegeben worden. Und es seien Wahlkarten von Dritten organisiert worden, zwei Seniorenheime sollen die Wahlkarten per E-Mail bestellt haben, die von einem Zivildiener abgeholt worden seien.

Zurück an den Start für Hohenems und Bludenz?

Bewegung in die Sache brachten nun die Vorarlberger Nachrichten (VN): Unter Berufung auf „verlässliche Informationen“ wurde berichtet, dass die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz wiederholt werden müssten. Diese Entscheidung sei im Zuge der Herbst-Session gefallen, eine mehrwöchige Sitzung, zu der sich die 14 Verfassungsrichter treffen und mehrere Themen diskutieren – darunter eben auch die Wahl-Anfechtungen.

Zwei Faktoren sind, schreiben die VN, für eine Anfechtung entscheidend, zum einen, ob etwas rechtswidrig abgelaufen sei, zum anderen ob dieser Umstand wahlentscheidend gewesen sei. Nur wenn beides zutreffe, müsse neu gewählt werden. Und weiter:

Bei einem Unterschied von 121 Stimmen würden also 61 falsch ausgestellte Wahlkarten für eine Anfechtung reichen. Falsch kann schon sein, wenn die Vollmacht nicht verlangt wurde, als die Wahlkarte ausgestellt wurde. Dies war in Hohenems bei über 100 Wahlkarten der Fall.

Kurz nach Erscheinen des Berichts in den VN folgte ein Dementi: Der Mediensprecher des Verfassungerichtshofes ließ unter anderem dem ORF Vorarlberg gegenüber wissen, dass es noch keine Entscheidung gebe.

Allerdings: Lange kann es nicht mehr dauern, die Herbst-Session der Verfassungsrichter endete heute. Sobald die Beschlüsse vorliegen, werden sie unter anderem auf der Website des Höchstgerichts veröffentlicht und schriftlich zugestellt. Stehen dann Neuwahlen an, muss der Urnengang innerhalb von 100 Tagen erfolgen. Die Stadt Hohenems könnte also in nicht allzu langer Zeit mit Dieter Egger einen freiheitlichen Bürgermeister haben.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

15.

Apr

17:50 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Share via
Copy link