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24. September 2011 / 09:14 Uhr

Abschiebung eines Vergewaltigers von Gericht untersagt

 EuGH für MenschenrechteEin 24jähriger Nigerianer, der vor neun Jahren ein 13jähriges Mädchen vergewaltigt hat, darf nicht aus Großbritannien in seine Heimat abgeschoben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wie die Junge Freiheit berichtet. Grund dafür, sind die „sozialen Bindungen“, die der Mann zu Großbritannien aufgebaut habe. Experten sprechen von einem Präzedenzfall weil derartige Beziehungen erstmals berücksichtigt wurden, ohne dass der von Abschiebung Bedrohte in seinem Gastland geheiratet oder ein Kind gezeugt hat.

EuGH für Menschenrechte

EuGH für Menschenrechte

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied für das
Bleiberecht eines nigerianischen Vergewaltigers in Großbritannien.
Foto: RH-67 / Wikimdia (CC BY-SA 3.0)

Der Nigerianer Akindoyin Akinshipe habe sich seit seiner Haftentlassung in die Gesellschaft integriert und „vorbildliche Fortschritte“ gemacht, führte das Gericht weiter aus. Wegen Vergewaltigung musste er eineinhalb Jahre einer insgesamt vierjährigen Haftstrafe verbüßen. Die vorzeitige Freilassung erfolgte damals wegen guter Führung. Akinshipe war vor elf Jahren nach Großbritannien eingereist, wo seine Mutter damals bereits als Krankenschwester tätig war.

Kritik an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt von den britischen Konservativen. Der Tory-Abgeordnete Dominic Raab spricht von einer Bedrohung der Grenzsicherheit seines Landes durch inflationäre Menschenrechtsklagen und zieht gegenüber Daily Mail die Rolle des gesamten Straßburger Gerichtshofs in Zweifel: „Es ist lebensnotwendig, dass wir das Straßburger Gericht ebenso wie unsere eigenen Gesetze reformieren, um wieder etwas gesunden Menschenverstand wiederherzustellen.“

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