Souverän nahm die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz in der gestrigen ORF-Pressestunde zu den teils manipulativen Fragen der beiden Redakteure Hans Bürger (ORF) und Andreas Koller (Salzburger Nachrichten) Stellung.
Neuerlich auf das NS-Verbotsgesetz angesprochen und ob sie dieses doch infrage stelle, antwortete Rosenkranz, dass eine solche Diskussion überhaupt nicht zur Debatte stehe. Vielmehr laufe gegen sie eine Kampagne der überwiegend gleichgeschalteten Medien, die nur mit einer eidesstattlichen Erklärung gebremst werden konnte. Auch der Zweite Weltkrieg spiele für die Kandidatin zum höchsten Amt der Republik keine Rolle. Von einer „Befreiung“ kann hingegen nicht pauschal gesprochen werden. Zwar hätten sich viele befreit gefühlt, aber anderseits war die Zeit zwischen 1945 und 1955 gerade in sowjetischen Besatzungszonen so hart, dass der Ende des Weltkrieges von Zeitzeugen nicht als Befreiung empfunden werden konnte.
In der überwiegend einseitig gelenkten Diskussion überzeugte Rosenkranz durch Sachwissen und einem hohen Anteil rhetorischer Schlagfertigkeit, um auf die wirklich wichtigen Themen in Österreich hinzuweisen. Den EU-Vertrag hätte sie ohne Volksabstimmung nicht unterzeichnet. Auch beim Thema Zuwanderung hielt sie sich klar: „Wenn die Österreicher meinen, dass die Einwanderung ein Maß überschritten hat, das sie für erträglich halten, dann muss es auch ganz klar sein, dass sich die politische Klasse hier korrigiert“, so Rosenkranz. Konkret fordert sie die temporäre Einsetzung von Grenzkontrollen, wie es der Vertrag von Schengen auch zulässt.
Ihre Vorstellungen vom Bundespräsidentenamt verknüpfte Barbara Rosenkranz mit Kritik an Amtsinhaber Heinz Fischer. Dieser sei „farblos und zu schweigsam“. Gerade bei der geplanten Ökosteuer hätte eine deutliche Stellungnahme gewirkt, um die Steuerlüge zu entlarven – denn „allein eine Wortmeldung des Staatsoberhauptes hat ausreichend politisches Gewicht“. Ein Ausbau des Kompetenzbereiches für den Präsidenten sei zur Zeit nicht notwendig.
„Echte Wahlfreiheit ohne wirtschaftlichen Zwang“ müsse es für Mütter geben, egal wie lange sie zu Hause bleiben oder ob sie die Betreuung auslagern. Kritik gab es dafür, dass der Betrag des Kinderbetreuungsgeldes von 14,53 Euro pro Tag, seit 2002 nicht an die Inflation angepasst wurde.
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