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19. Feber 2011 / 09:44 Uhr

Mediengesetz: Darf Mohammed in Ungarn beleidigt werden?

Ist der Streit um das ungarische Mediengesetz jetzt vorbei? Die Regierung in Budapest hat leichte Änderungen vorgenommen und damit Akzeptanz in Brüssel erreicht: „Wir begrüßen die Ergänzungen, die die ungarische Regierung zugesagt hat“, sagt die verantwortliche EU-Kommissarin Neelie Kroes. Doch die österreischischen Sozialdemokraten im EU-Parlament verlangen weitere Änderungen, was den Verdacht des ungarischen Staatssekretärs für Kommunikation, Zoltan Kovacs, nährt, dass die Kritik am Mediengesetz politisch motiviert sei.

Demo gegen Mediengesetz

Demo gegen Mediengesetz

Die Linksbewegten können ihre Demos gegen Ungarn wieder einstellen.
Foto: Daniel Weber / flickr

Seit Premierminister Viktor Orban mit seiner FIDESZ-Partei eine Zweidrittelmehrheit im ungarischen Parlament hat, ist der demokratisch gewählte Regierungschef Ziel der linken Jagdgesellschaft. Die Angriffe der Sozialdemokraten und der Grünen in Europa auf Orban erinnern stark an die seinerzeitige EU-Kampagne und die EU-Sanktionen gegen die schwarz-blaue-Regierung in Österreich. „Schande Europas“, titelte im Jahr 2000 sogar das heimische „Profil“.  Zehn Jahre danach enthüllte die damalige Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, dass in Wahrheit die SPÖ der Haider-FPÖ ein erstes Regierungsangebot gemacht hatte. Bei einem Zustandekommen dieser Konstellation hätte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl keine Sanktionen der EU-Staaten gegeben.

Herabwürdigende Berichterstattung möglich

Die Linken haben aus den peinlichen Vorkommnissen des Jahres 2000 offenbar nichts gelernt. Im Kanon der Ungarn-Vernaderer finden sich leider auch wieder einige rot-weiß-rote Medien, die offenbar mit Kanonen auf Spatzen schießen und sich dabei blamieren, wie eine Podiumsdiskussion im Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) gezeigt hat. Denn was hat Brüssel am ungarischen Mediengesetz tatsächlich beanstandet? Kritik übt die EU an der Registrierungspflicht sowie an der Auslegung des Begriffs „Ausgewogenheit“. Nach Angaben von EU-Kommissionssprecher Jonathan Todd will Ungarn nun diese Änderungen innerhalb der kommenden zwei Wochen beschließen.

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Worum geht es im Detail? Die im Gesetz vorgesehene Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung wird auf den Bereich des Rundfunks beschränkt und gilt nicht mehr für Videoblogs und On-Demand-Medien. Ungarn erklärte sich zudem bereit, eine vorherige Zulassungspflicht für Medien aufzuheben. Medien müssen sich nach den neuen Bestimmungen demnach nur noch binnen 60 Tagen bei den Behörden registrieren lassen. Ach ja, und dann wird da noch die Bestimmung gelockert, wonach Medien keine Personen oder Gruppen beleidigen dürfen. Das heißt: Herabwürdigende Berichterstattung ist in Ungarn in Zukunft – weil Meinungsfreiheit – möglich.

Landesgericht klärt arabische Bettgeschichte

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die österreichischen Sozialdemokraten im EU-Parlament, die sich so vehement für die Meinungsfreiheit (so auch für herabwürdigende Berichterstattung) in Ungarn einsetzen, dies nicht auch in Österreich tun. Wenn sie wirklich für Meinungsfreiheit sind, dann müssten sie lauthals gegen ein aktuelles Gerichtsurteil in Wien protestieren. Hier wurde Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt – nicht rechtskräftig. Ihre islamkritischen Äußerungen in Bezug auf das Sexualleben des Religionsgründes Mohammed mit Minderjährigen führten zu einer Anklage. Über den Schuldspruch berichteten die meisten Medien mit sichtlicher Genugtuung, handelt es sich bei Sabaditsch-Wolff doch um eine Vortragende, die im Freiheitlichen Bildungsinstitut ihrer Arbeit nachgeht.

Wie wohl tut da ein Kommentar von Christian Ortner in der Presse, der nicht nur von einer schrägen Anmaßung sprach, eine rund 1500 Jahre zurückliegende arabische Bettgeschichte vor dem Wiener Landesgericht zu klären, sondern feststellt: „Meinungsfreiheit ist immer die Freiheit, jene Meinungen zuzulassen, die unseren eigenen diametral entgegengesetzt sind, oder es ist keine Meinungsfreiheit. Wenn wir Richter darüber urteilen lassen, welche Meinungen vertreten werden dürfen und welche nicht, dann sollten wir uns weniger vor ägyptischen Moslembrüdern als vor unserem eigenen Verständnis von Freiheit  zu fürchten beginnen.“

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