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Bujar B. steht im Verdacht, im Jahr 2018 einen Mordanschlag auf Vizekanzler Strache geplant zu haben.

25. Juni 2019 / 18:42 Uhr

Feiger Terroranschlag auf HC Strache geplant?

Wie der Kurier berichtet, soll ein Drogendealer ein Attentat auf den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler, Heinz-Christian Strache, geplant haben. 

Vorbestrafter Drogendealer im Verdacht

Dabei soll es sich um ein geplantes Attentat mithilfe einer Autobombe am Wagen des damaligen Vizekanzlers gehandelt haben. Der Kurier beruft sich auf eine Verschlussakte der Justiz und nennt dabei einen Bujar B. als Strippenzieher der Aktion. B. soll erst im letzten Jahr wegen eines “Suchtgiftdelikts, Besitz einer illegalen Faustfeuerwaffe und einer weiteren verbotenen Waffe” in Untersuchungshaft gesessen haben und mittlerweile zu einer (unbedingten) Haftstrafe verurteilt worden sein.

100.000 Euro für den Mord an Vizekanzler Strache geboten?

Wie der Kurier aus einem Dokument der Staatsanwaltschaft vom Oktober letzten Jahres wissen will, stand B. unter Verdacht, ein Attentat auf Strache zu planen:

Bujar B. steht im dringenden Verdacht, am 26. September 2018 versucht zu haben, eine Vertrauensperson dazu zu bestimmen, den Vizekanzler Heinz-Christian Strache durch Anbringen einer Autobombe zu töten.

Der Kurier merkte hierbei an, dass es sich bei der “Vertrauensperson”, die von B. zum Anschlag auf Strache bestimmt werden sollte, um einen “Konfidenten des Landesverfassungsschutzes” handeln soll.

“Erschütterung der Politischen Grundstrukturen der Republik Österreich”

Der Kurier zitiert aus den Akten das Motiv des Verdächtigen, der eine “Erschütterung der politischen Grundstrukturen der Republik Österreich” erreichen wollte. Auch weil B. durch den V-Mann des Verfassungsschutzes belastet wurde, sieht die Wiener Staatsanwalt den mutmaßlichen Täter dringend verdächtig, eine “Bestimmung zum Mord als terroristische Straftat” begangen zu haben.

Der Tatverdächtige – für den die Unschuldsvermutung gilt – ist wieder auf freiem Fuß  – sein Anwalt hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und kündigte dazu nun eine Verleumdungsanzeige gegen den Belastungszeugen an.

 

 

 

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