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Hier, am Bahnsteig der U6, kam es zu der lebensgefährlichen Attacke – das Opfer konnte trotz Verletzungen wieder heraufklettern.

11. Juni 2019 / 18:07 Uhr

Besoffene Rumänen stießen Kontrahenten auf Gleise der U6 – nur sechs Monate bedingt!

Knapp ist ein 36 Jahre alter Mann einer herannahenden U-Bahn entgangen, nachdem er im Februar im Zuge einer Prügelei mit drei Angreifern auf den Gleistrog der Wiener U6 in der Station Thaliastraße gestürzt war. Trotz Verletzungen hatte er sich noch selbst auf den Bahnsteig gerettet. Die drei Angreifer wurden am Dienstag zu lächerlich geringen Strafen verurteilt.

Streit unter Betrunkenen eskaliert

Der Südamerikaner und das Trio – drei rumänische Staatsangehörige im Alter von 18, 19 und 20 Jahren – waren am 17. Februar in der Station Thaliastraße auf dem Bahnsteig in Richtung Floridsdorf (Wien-Josefstadt) zunächst verbal heftig aneinandergeraten. Die Beteiligten waren allesamt betrunken, ein Wort gab das andere, ehe sich die Angreifer auf den 36-Jährigen stürzten. Mit Schlägen und Tritten traktierten sie ihr Opfer, plötzlich verlor der Mann das Gleichgewicht und stürzte auf den Gleistrog.

Opfer schaffte es, trotz Verletzungen herauszuklettern

Der Südamerikaner hatte sich den rechten Mittelfußknochen gebrochen sowie Prellungen am Kopf, an beiden Oberschenkeln und am rechten Ellbogen erlitten, konnte sich aber dennoch aus eigener Kraft zurück auf den Bahnsteig retten, ehe die U-Bahn einfuhr. Zeugen hatten indes bereits die Polizei verständigt.

Drei hatten sich von einem “bedroht gefühlt”

Die drei Angeklagten, die von Nikolaus Rast vertreten wurden, gaben die Schläge und Tritte zu und bekannten sich schuldig, wollten sonst jedoch keine Aussage machen. “Es tut mir sehr, sehr leid”, sagte der 19-jährige Erstangeklagte Richterin Martina Hahn. Sie hätten sich bedroht gefühlt. Worum genau es jedoch bei dem Streit gegangen war, ist bis heute unklar.

Kuschelurteil und 1.500 Euro Schmerzensgeld

Das Trio wurde wegen schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Angeklagten überreichten dem Anwalt des Geschädigten insgesamt 1.500 Euro Schmerzensgeld als Wiedergutmachung. Quelle: krone.at

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