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ÖVP und FPÖ sichern qualitätsvolle Nachmittagsbetreuung für jene, die es brauchen und wollen.

10. Juni 2019 / 13:27 Uhr

Bildungsinvestitionsgesetz: Die Unwissenheit der “Standard”-Journalistin Nimmervoll

Lisa Nimmervoll schreibt im Standard unter einer Krone-verdächtigen Schlagzeile “Schulische Tagesbetreuung ab Herbst hängt komplett in der Luft”, darüber, dass der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung ab kommenden Herbst derzeit komplett in der Luft hängen würde. Das würde ihrer Meinung nach der Fall sein, wenn das Bildungsinvestitionsgesetz nicht noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden sollte. Weiters schreibt sie wortreich, dass dazu seitens der neuen ÖVP-Bildungministerin Iris Eliisa Rauskala ein Ministerratsvortrag nötig sei, damit die Übergangsregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage an das Parlament leiten könne.

Ausbau der Betreuungsplätze war nie gefährdet

Faktum ist, dass das Bildungsinvestitionsgesetz noch von der rot-schwarzen Stillstandsregierung 2017 beschlossen wurde, sogar mit den Stimmern von Neos und Grünen. Somit ist und war ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen mit dieser Nachfolgeregelung für die auslaufende 15a-Vereinbarung, die bisher die Bundesgelder dafür sichergestellt hat, nie gefährdet.

Gesetzesreparatur auf Initiative der FPÖ

Allerdings hatte dieses Gesetz viele Schwächen. Deshalb hat auch die FPÖ 2017 nicht mitgestimmt und in das türkis-blaue Regierungsprogramm eine entsprechende  “Reparatur” hineinverhandelt. Das Ergebnis liegt seit einigen Wochen am Tisch und war auch schon in öffentlicher Begutachtung. Mit dem Ergebnis, dass es nahezu nur positive Stellungnahmen dazu gab. 

Parlament kann auch ohne Regierung Gesetze beschließen

Dass das Parlament Gesetzesinitiativen ohne Regierung einbringen und beschließen kann, ist dem Standard womöglich nicht bekannt. Tatsache ist, dass sich ÖVP und FPÖ geeinigt haben, das Bildungsinvestitionsgesetz als gemeinsamen Antrag am Mittwoch im Nationalrat einzubringen, wie die beiden Bildungssprecher Rudolf Taschner von der ÖVP und Wendelin Mölzer von der FPÖ heute via Presseaussendung bekanntgaben.

Der Antrag wird dann am 25. Juni im Unterrichtsausschuss behandelt und Anfang Juli im Nationalrat endgültig beschlossen werden. 

Eckpunkte bereits im April vorgestellt

Die wichtigsten Neuerungen haben die damals regierenden Bundeskanzler Sebastian Kurz, Bildungsminister Heinz Faßmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache bereits im April dieses Jahres in einer Pressekonferenz vorgestellt:

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“Wichtig ist dabei vor allem eine qualitätsvolle Betreuung, indem die Zeit sinnvoll für die Förderung und Bildung aller Kinder von 6 bis 13 Jahren genutzt wird. Zudem werden wir auch die Wahlfreiheit aufrechterhalten, welches Angebot die Eltern in Anspruch nehmen wollen”, so der damalige Bundeskanzler.

“Bildungspolitik eine der obersten Prioritäten dieser Regierung”

Heinz-Christian Strache betonte, dass der Bildungsbereich eine der “obersten Prioritäten” dieser Bundesregierung sei. “Die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist essentiell, nicht nur für die Zukunft der Kinder, sondern auch für die Gesellschaft und die Zukunft unseres Landes insgesamt.” Der bedarfsorientierte Ausbau der ganztägigen Schulformen sei besonders wichtig. Durch den nahtlosen Übergang von der bestehenden 15a-Vereinbarung zu einem Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) sei eine Verwaltungsvereinfachung möglich, so Strache.

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