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Schon oft wurden Wahlen von Geheimdiensten manipuliert: Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienst sagt nun, dass das Strache-Video auf Ibiza die kommende EU-Wahl beeinflussen sollte.

20. Mai 2019 / 22:09 Uhr

Ex-BND-Chef: Strache-Video von Geheimdienst produziert, um Wahlen zu beeinflussen

Der ehemalige Präsident des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, mutmaßt, dass das Strache-Video, mit dem nun die österreichische Bundesregierung zu Fall gebracht wurde, mit “nachrichtendienstlichen Methoden” entstand, um Wahlen zu beeinflussen – und verurteilt diese Methoden als ganz klar illegal.

Im Interview mit dem Nachrichtensender n-tv sagte der Ex-BND-Chef wörtlich:

Hier ist offenbar entweder von einem Nachrichtendienst oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln, einer sehr aufwendigen Operation eine Falle gestellt worden, es wurde mit Lockvögeln gearbeitet, man hat Wohnungen verwanzt, das Ganze hatte einen Vorlauf, also sehr aufwändig, wie wir das nur von Nachrichtendiensten kennen oder von Firmen, die sich mit nachrichtendienstlichen Mitteln betätigen.

“Warum hat man zwei Jahre damit gewartet?”

Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung stellt den Geheimdienstler Hanning vor Rätsel. Offensichtlich wurde nicht versucht, mit besagtem Video die Nationalratswahl und die Regierungsbildung 2017 zu beeinflussen – dass nun aber bewusst Einfluss auf die kommende EU-Wahl am 26. Mai genommen wird, steht für ihn außer Frage.

Aufnahmen waren klar illegal

Auch die rechtliche Bewertung fällt für den parteilosen Juristen Hanning klar aus: Die verdeckt gemachten Aufnahmen waren (nach deutschem Recht) eindeutig illegal:

Es gibt schon gravierende Eingriffe, hier eine Wohnung mit Mikrophon und verdeckten Kameras zu versehen, ist schon ein gravierender  Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht, und deshalb ist das in Deutschland ja auch strafbar.

Die Journalisten hätten sich als “Werkzeuge” benutzen lassen, so Hanning. Da selbst bei schweren Straftaten solche Methoden unzulässig sind, müssen sich die Journalisten von Süddeutscher Zeitung und dem Spiegel nun fragen, ob sie mit der Veröffentlichung des Videos richtig gehandelt haben. Ein besonderes öffentliches Interesse an dem “Ibiza-Video” als Rechtfertigungsgrund für die heimlich gemachten Aufnahmen schließt Hanning aus, und neben der Suche nach den Urhebern des Videos ist auch die Finanzierung der Aktion auf Ibiza eine wichtige offene Frage, die geklärt werden muss.

Außerdem macht sich der ehemalige Nachrichtendienst-Chef Sorgen um die politische Kultur, die mit solchen Veröffentlichungen gefährdet wird. Es könne nicht angehen, dass jeder Politiker Angst davor haben müsse, ständig in seiner Privatsphäre mit illegalen Mitteln überwacht zu werden.

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