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Alleine im Vorjahr wurden 300 Personen ihre Staatsbürgerschaften wieder aberkannt.

30. April 2019 / 10:00 Uhr

Deutschland: 300 Staatsbürgerschaften wegen “arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung” wieder entzogen

Seit dem Motto “wir schaffen das” sind Tausende Zuwanderer aus dem Nahen Osten und Afrika nach Mitteleuropa und vor allem Deutschland eingewandert. Nicht immer mit den besten Absichten, wie sich nicht nur in Punkto Kriminalität zeigt, sondern auch in Sachen Einbürgerung. Im Vorjahr ist allein 300 Personen wegen Täuschung, Bestechung oder falscher Angaben die erst unlängst ausgegebene deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt worden. Nach Angaben von Medien wie dem Focus handle es sich allerdings nicht um ein Massenphänomen.

Dunkelziffer enorm hoch

Es braucht schon Einiges, wenn eine Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden sollte. Seit 2009 ist das aber bis zu fünf Jahre nach der Vergabe möglich, wenn jemand den Tatbestand der “arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung” erfüllt. Mindestens eine dieser gravierenden Punkte mussten also auch bei jenen 300 Personen vorliegen und damit wesentlich für den Entzug gewesen sein. Damit wurden die Betroffenen de facto staatenlos, gesetzt der Fall, sie haben sich nicht ihren ursprünglichen Pass behalten.

Das allerdings dürfte nur die Spitze des Eisberges sein, wie auch das Innenministerium vage andeutete: “Die Dunkelziffer der unerkannt gebliebenen Identitätstäuschungen wird nach Einschätzung einiger Länder vor diesem Hintergrund als hoch angesehen”.

Frist sollte verlängert werden

Da sich die Fälle von ungerechtfertigt vergebenen Staatsbürgerschaften häufen, möchte das Bundesinnenministerium nun eine Verlängerung der Frist vornehmen. Zukünftig sollten auch noch bis zu 15 Jahren nach der Vergabe Abnahmen möglich sein, wenn im Nachhinein Kenntnis über eine der genannten Punkte vorliegt.

Ausschlaggebend dafür war ein pakistanischer Asylwerber, der 2004 unter einer falschen Identität eingebürgert wurde, nachdem er bereits 1995 seinen Antrag stellte. Er gab sich als Afghane aus. 2011 beantragte er dann, in der Hoffnung, die Behörden würden sich ohnehin nicht mehr erinnern, seine Personalien zu berichtigten. Schließlich wurde ihm die Staatsbürgerschaft aberkannt, woraufhin er 2013 Klage einreichte und damit auch erfolgreich war und seinen deutschen Pass behielt.

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