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Statt 7,8 Prozent Erhöhung der Förderung bekommen die Parteien nur zwei Prozent mehr.

24. März 2019 / 07:48 Uhr

Parteienförderung: Statt 7,8 Prozent Erhöhung nur zwei Prozent

Gemäß Parteiengesetz – beschlossen von der alten rot-schwarzen Bundesregierung – steht den Parlamentsparteien eine Erhöhung der Parteienförderung zu. Und zwar in der Höhe von 7,8 Prozent. Für die türkis-blaue Regierung ist dieser Prozentsatz angesichts der hohen Steuerbelastung der Bevölkerung gegenüber unzumutbar.

Zehn Millionen Euro Einsparung bis Ende der Legislaturperiode

Daher beschloss sie am Mittwoch, 20. März, im Verfassungsausschuss des Nationalrats eine Gesetzesänderung. Der zufolge soll jährlich valorisiert werden und nicht wie bisher eine Erhöhung automatisch erfolgen, wenn die kumulierte Inflation seit der letzten Erhöhung mehr als fünf Prozent beträgt. In diesem Jahr sind das zwei Prozent. Damit beträgt die Erhöhung statt 2,3 Millionen Euro nur 590.000.

Mit dieser Gesetzesänderung sollen bis zum Ende der Legislaturperiode zehn Millionen Euro eingespart werden.

Bewusste Irreführung durch ORF

Bundeskanzler Sebastian Kurz warf in diesem Zusammenhang dem Radiosender Ö3 “ultimative Falschinformation” vor. Denn dort war von Erhöhungen die Rede und suggerierte, dass die Regierung die Parteienförderung angehoben hätte. Der ORF-Redakteursrat wies die Kritik zurück und betonte, man habe “korrekt berichtet”.

Wie in so vielen anderen Fällen werden durch bewusste Wortwahl und Auslassungen gezielte Bilder erzeugt, die fast immer ein linkes Narrativ beinhalten und die türkis-blaue Regierung ins böse Eck stellen. Dass sich dieses Mal sogar der Bundeskanzler öffentlich verärgert zeigt, spricht Bände.

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