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Am Karfreitag oder allerspätestens beim jüdischen Jom Kippur drohen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage zahlreiche Klagen. Schuld daran sind Arbeiterkammer, ÖGB, Wirtschaftskammer und die EU.

9. März 2019 / 14:49 Uhr

Was am Karfreitag passieren wird

Die Karfreitagsdiskussion wird medial weiter fortgesetzt. Jüngste Beispiele sind etwa die von Gerorg Kapsch, dem Chef der Industriellenvereinigung, in Diskussion gebrachte Abschaffung aller Feiertage, dafür mehr Urlaubstage. Die Evangelische Kirche wiederum will eine Klage einbringen. Soviel kann man jetzt schon sagen, beide Positionen sind mehr als nur dumm. Was am Karfreitag oder allerspätestens am jüdischen Jom Kippur droht, ist klar: eine Welle an Klagen, weil ÖGB und Wirtschaftskammer weiter untätig bleiben.

Kommentar von Unzensurix

Man könne die Feiertage abschaffen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, sagt Kapsch in der Samstagsausgabe des Kurier: “Jedenfalls könnten die Menschen dann selbst entscheiden, ob sie zu religiösen Festen freinehmen oder nicht.”

Die Anzahl der bestehenden Feiertage könnte dem “Denkansatz” zufolge in Urlaubstage umgewandelt werden. Wie viele freie Tage die Arbeitnehmer jährlich haben sollen – 25, 30, 35 Tage – könne man ausverhandeln. Ob es für die freien Tage zumindest teilweise einen Rechtsanspruch geben sollte, geht aus dem Interview von Kapsch im Kurier nicht hervor.

Angriff auf Feiertagszuschläge

Der Denkanstoß der Industriellenvereinigung ist für diese durchaus verständlich. Denn würde es statt den Feiertagen nun mehr Urlaubstage geben, würden Arbeitnehmer keinen Feiertagszuschlag in Anspruch nehmen können, sollten sie – wie bisher – dennoch am betroffenen freien Tag arbeiten müssen. Die Wirtschaft freut das freilich.

Allerdings gibt es da noch die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer. Wobei: Kapsch wurde ohnehin für seine Idee bereits sowohl von FPÖ als auch ÖVP medial abgewatscht.

Klage ist sinnlos

Im Antrag der Evangelischen Kirche wiederum heißt es, die Synode beauftrage den Oberkirchenrat – unter Einschaltung von externen Fachleuten und des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode – zu prüfen, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zum Karfreitag im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz verfassungs- und unionswidrig seien. Weiters soll geprüft werden, ob “allenfalls gerichtliche Schritte auf Kosten und Risiko der Evangelischen Kirche A.B. einzuleiten” sind. Hätten die Herrschaften das EuGH-Urteil verstanden, würde sich dieser Antrag mehr als erübrigen.

Was passiert am Karfreitag?

Aber kommen wir jetzt zum “Tag X”. Was passiert jetzt am 19. April, dem Karfreitag? Folgendes Szenario ist das Wahrscheinlichste. Wenngleich die Bundesregierung den Karfreitag aus diversen Gesetzen gestrichen hat, so meinen Rechtsexperten, dass der entsprechende Beschluss, dass der Karfreitag, der in den Generalkollektivverträgen verankert ist, als Feiertag rechtsunwirksam geworden sei, nicht hält.

Das heißt folglich, dass der Karfreitag für ALLE Arbeitnehmer ein arbeitsfreier Tag ist. Und sie könnten allesamt einen Feiertagszuschlag einfordern, wenn sie dennoch arbeiten müssen. Dies besagt nämlich das EuGH-Urteil. Es ist damit zu rechnen, dass es unzählige Klagen geben wird. Die Arbeiterkammer, die bekanntlich eine Klage unterstützt hat, darf sich freuen. Wirtschaft und Arbeitnehmer werden gespalten. Selbst wenn die Regierung im Recht ist, so fängt das Theater spätestens beim jüdischen Versöhnungstag an. Den hat die Regierung nicht gestrichen. Konnte sie auch nicht, weil er nur im Generalkollektivvertrag steht.

Spätestens beim Jom Kippur kracht es

Am Jom Kippur haben nun alle Arbeitnehmer frei und können dementsprechend ihre Rechte einfordern. Spätestens dann ist Feuer am Dach. Österreich hat so gesehen faktisch 15 gesetzliche Feiertage. Ob die Wirtschaftskammer damit leben kann? Eher ausgeschlossen.

Sowohl der ÖGB als auch die WKÖ sind auffallend ruhig. Sie müssten den Generalkollektivvertrag ändern, tun das aber nicht. Wohl, weil gerade Arbeiterkammerwahlen laufen. Und da will man der “Roten Renate”, die für das Fiasko mitverantwortlich ist, nicht ans Bein pinkeln. Sie müsste normalerweise von den Arbeitnehmern abgewatscht werden. Dass die Arbeitnehmer das Vorgehen der Sozialpartner durchschauen, das gilt es zu verhindern. Denn statt Rot in der AK könnte man unter anderem ja auch Blau wählen.

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