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Das Holzkreuz vor dem Justizministerium.

27. Feber 2019 / 17:00 Uhr

Holzkreuz vor Justizministerium prangert falsche Milde an: “Die Justiz schützt die Mörder”

In der Nacht vom 26. auf den 27. Februar stellten Aktivisten des Vereins Okzident vor dem Justizministerium in Wien ein drei Meter großes Holzkreuz auf. Das Kreuz trägt die blutrote Aufschrift “Die Justiz schützt die Mörder”.

Mit der Aktion soll die Milde des Justizwesens angeprangert werden, durch die Morde von Asylanten ermöglicht wurden. Auf seiner Internetseite veröffentlichte der Verein Okzident eine Stellungnahme. Darin heißt es:

Insbesondere im Asylbereich hat sich die Justiz zum Handlanger einer grenzenlosen Masseneinwanderung gemacht. Asylverfahren dauern jahrelang und fallen meist zu Gunsten der Fremden aus, obwohl fast alle über sichere Drittstaaten einreisen. Viel zu viele Illegale werden bei uns geduldet. Die Folge davon ist eine Epidemie von schweren Gewaltverbrechen wie Vergewaltigungen, Messerattacken, Frauenmorden und anderen Tötungsdelikten. Zahlreiche Bluttaten hätten verhindert werden können, wenn die Täter rasch abgeschoben worden wären.

Milde Behörden ermöglichten bereits mehrere Morde

Auch unzensuriert hat diesen gravierenden Missstand in der heimischen Justiz bereits angeprangert. Im Fall der ermordeten 16-Jährigen Manuela K. aus Wiener Neustadt war der syrische Täter wegen zweifacher Körperverletzung vorbestraft, weitere Anzeigen wurden gar nicht verfolgt. Auch der Afghane, der in Innsbruck einen 21-Jährigen ermordete, war bereits vorbestraft. Beide Morde hätten durch härtere Strafen und anschließende Abschiebung verhindert werden können. Der Mörder des Beamten in Dornbirn war ebenfalls vorbestraft und hatte Aufenthaltsverbot in Österreich. Dennoch gewährte man ihm Anfang 2019 ein erneutes Asylverfahren. Saber A., der Mörder der 16-jährigen Michelle aus Steyr, war zwar nicht vorbestraft, sein Asylantrag war aber abgelehnt worden. Dennoch wurde er nicht abgeschoben, sondern geduldet.

Die Kronen Zeitung zitierte einen Polizisten mit den Worten: “Wir wissen sehr genau, dass die Höchstrichter alle Abschiebefälle ablehnen, die nicht mit wirklich extrem schweren Delikten begründet werden – also mit bewaffnetem Raub, Vergewaltigung oder Mord.”

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