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Der “Kurier” nimmt es mit der Sorgfaltspflicht nicht immer so genau – was letztendlich auch Konsequenzen hat.

18. Feber 2019 / 22:19 Uhr

Kurier: Dem “Qualitätsmedium” mangelt es an “Qualität”

Von Journalisten sollte man erwarten, dass sie korrekt recherchieren und Fakten richtig veröffentlichen, ohne dass wesentliche Informationen dem Leser vorenthalten werden. Der Kurier, der sich gerne zu den sogenannten “Qualitätsmediem” zählt, hat entsprechende Sorgfaltspflichten vernachlässigt. Wenn es gegen die “Blauen” – Pardon: gegen die “Braunen” geht, braucht man es mit den Fakten offensichtlich nicht ganz so genau zu nehmen. Doch die medial mit Dreck Beworfenen sahen das eben anders. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sicher. Und was vor einiger Zeit veröffentlicht wurde, hat nun Konsequenzen.

“Wächter der reinen NS-Lehre” endet als üble Nachrede

Am 2. Februar 2018 erschien in der Printausgabe des Kurier ein Artikel mit dem Titel “Rechts vom FP-Kandidaten ist nurmehr das Strafrecht”. Darin wird ein “Experte” des “Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes” (DÖW) zitiert, der über Werner Kuich, einen von der FPÖ nominierten Kandidaten für einen Uni-Rat, meinte, dass Kuich zu den “Wächtern der reinen NS-Lehre” gehöre. Der Kurier musste nun bekannt geben, dass der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt wurde. Das Medium wurde zu einer Urteilsveröffentlichung samt Schadenersatz verurteilt.

Kurier nochmals wegen Kuich verurteilt

Es war nicht der einzige Artikel, mit dem der Kurier den Freiheitlichen beleidigte. Am 20. Februar 2018 wurde auf der Internetseite des Kurier unter der Überschrift “Uni-Räte: Blaue unter Braunverdacht abgeblitzt behauptet, dass Kuich einem Verein angehört, der die nationalsozialistische Rassenideologie vertrete. Auch hier wurde der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB hergestellt. Somit gab es auch hier eine Verurteilung samt Urteilsveröffentlichung und Kostenersatz.

Auch Martin Graf wehrt sich

Und auch bei einem anderen Freiheitlichen wollte der Kurier es mit der Sorgfaltspflicht nicht so genau nehmen. Nämlich bei Martin Graf. In einem Artikel vom 30. Jänner 2018 mit dem Titel “Blaue Comebacks nach braunen Rülpsern” hieß es, dass Graf 2013 auf eine Kandidatur bei der Nationalratswahl verzichtete, weil gegen ihn wegen Untreue und Betrugs ermittelt wurde. Der Kurier fand es nicht wert, darüber zu berichten, dass alle Ermittlungsverfahren gegen Graf rechtswirksam eingestellt worden waren. Die Gegendarstellung folgte nun. Dabei hatte ja der Kurier selbst darüber berichtet. Oder es hätte einfach nur ein Blick auf unzensuriert.at genügt. Jenes Qualitäts-Medium, das offensichtlich besser recherchiert als der Kurier.

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