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Unsere “Härte des Gesetzes” kostet kriminelle Migranten nur ein Lächeln.

30. Jänner 2019 / 13:00 Uhr

Verkehrte Welt: Bundesverwaltungsgericht stellt gefährlichen Migranten unter Schutz

Die Polizei fängt sie ein, die Justiz lässt sie laufen und stellt sie auch noch unter Schutz. Wenn dem Innenminister angesichts solcher Zustände der Kragen platzt und er eine Änderung fordert, muss er sich auch noch einem Misstrauensantrag im Parlament stellen.

Schutz für gewaltbereiten “Schutzsuchenden”

Er ist Bewohner des Caritas-Heimes St. Gabriel in Niederösterreich: ein angeblich 17-jähriger “Schutzsuchender” aus Afghanistan. Im Vorjahr war er zu einer zweimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er jemanden mit einem Eisenrohr bedroht hatte, berichtet die Kronen Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Bei der Caritas hat man bekanntlich ein Herz für “jugendliche” Nachwuchsverbrecher weltweiter Provenienz.

War schon das Urteil für seine versuchte schwere Gewalttat äußerst mild, legte das Bundesverwaltungsgericht nun nach. Als Belohnung für sein gemeingefährliches Verhalten gewährte das Gericht dem aggressiven jungen Mann nun auch noch subsidiären Schutz und machte ihn damit unabschiebbar. Zur Erinnerung: Auch der mutmaßliche syrische Mädchenmörder von Wiener Neustadt war bereits vorbestraft, konnte allerdings aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht abgeschoben werden.

Täterschutz vor Opferschutz

Absurder kann die Situation nicht sein. Unsere Polizei tut alles, um uns, soweit es geht, vor Straftätern zu schützen. Mittlerweile sind aber zehntausende Personen aus archaischen Gesellschaftssystemen ins Land gekommen, die nichts zu verlieren haben und wissen, dass ihnen von unserer Justiz keine besondere Gefahr droht. Denn meistens kommen sie mit lächerlich geringen Strafen davon oder werden überhaupt freigesprochen, weil man ihnen mehr Glauben schenkt als dem Opfer.

Und selbst bei Verurteilungen dürfen sie sich weiter eines Lebens auf unsere Kosten erfreuen, weil man sie aufgrund unzulänglicher Gesetze und Konventionen nicht abschieben darf. Wenn der sogenannte Rechtsstaat und internationale Gerichtshöfe fortwährend die Täter beschützen, anstatt die Bevölkerung vor ihnen, dann kann mit diesem Rechtssystem tatsächlich einiges nicht stimmen.

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