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EU-Kommissarin Thyssen kritisiert Österreich wegen seiner Familienbeihilfe und glänzt dabei mit gesetzlicher Unkenntnis.

29. Jänner 2019 / 10:05 Uhr

Nur heiße Luft bei Familienbeihilfe: EU-Kommissarin kennt die Gesetze nicht

Eine Frau, die für Kopfschütteln sorgt! EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hat in letzter Zeit wegen ihrer Angriffe gegen die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich sicherlich an Bekanntheit erlangt. Unter den Teppich gekehrt wird dabei, dass sich hinter ihren Wortsalven die reinste Ahnungslosigkeit verbirgt.

Thyssen trommelte groß, dass die Indexierung der Familienbeihilfe jene Menschen treffen würde, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse.

Elternteil in Österreich muss nicht arbeiten

Große Töne – nur stimmt das so nicht. Thyssen kennt anscheinend die zuständige EU-Verordnung 883/2004 nicht. Österreich muss auch dann Geld ins Ausland überweisen, wenn ein Elternteil in Österreich NICHT arbeitet und somit auch nichts zum Sozialsystem beiträgt. Das kann zutreffen, wenn der Elternteil in Österreich etwa auf Arbeitssuche ist oder aufgrund von langer Arbeitslosigkeit auch nichts ins System beitragen kann. Die Familienbeihilfe – in diesem Fall eine Differenzzahlung – fließt dennoch, wenn der Elternteil im Ausland, der mit dem Kind lebt, einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Nur wenn beide Elternteile nicht arbeiten – folglich nur Ansprüche aufgrund eines Wohnortes ausgelöst werden – dann muss Österreich nichts bezahlen. Es bezahlt dann nur jener Staat seine Familienleistung, wo das Kind lebt. Unsere “objektiven” Mainstream-Medien haben bis dato Thyssens Wortmeldungen nicht hinterfragt und schlucken ungeprüft die heiße Luft.

Fraglich bleibt letztendlich, ob Thyssen nach der EU-Wahl noch so viel politisches Gewicht hat, um es sich leisten zu können, sich über Österreich zu echauffieren.

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